Beiträge von Rita_Gnadenlos

    Warum solltet ihr zugunsten eures Vermieters Versicherungsbetrug begehen?

    Also ermahnt den VM mit Fristsetzung den Mangel zu beheben, ansonsten Mietminderung.

    Ist die Badewanne kaum noch/gar nicht zu benutzen, ist das ein erheblicher Mangel.

    Um wieviel ihr die Miete mindern könnt, würde ich mich dann beim Mieterverein erkundigen bzw. im Internet recherchieren.

    Ist das eure einzige Waschmöglichkeit, also habt ihr keine separate Dusche, würde ich tippen auf mindestens 30% MM

    Der Vermieter dürfte aus Eigeninteresse den Schaden aber schnell beseitigen lassen.

    Morgen

    Warum soll die fristlose Kündigung zum 1.10. nicht wirksam sein?

    Du kannst dem Mieter auch fristlos kündigen und ihn trotzdem 6 Wochen bis zum Auszug Zeit lassen, das ist vollkommen dir überlassen.

    Wenn ihr schon das Gespräch mit dem Mieter sucht, könnt ihr mit ihm auch einen Aufhebungsvertrag schließen und die Details frei aushandeln. Das setzt voraus, dass der Mieter auch gewillt ist, zu gehen.

    Es könnte aber sein, dass der Mieter dafür auch Gegenleistung haben möchte, z.B. dass ihr die Umzugskosten bezahlt.

    Zum Eigenbedarf:

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde dann die Wohnung, wo der Vermietersohn momentan wohnt frei.

    Es könnte sein, dass der Vermieter dann diese frei gewordene Wohnung den gekündigten Mietern anbieten muß. Sehr sinnig in eurem Fall.

    Aber warum die Frage nach Eigenbedarf? Habt ihr ihn oder nicht?

    Vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzansprüche gegen den VM nach sich ziehn.


    Offtopic entfernt

    darkshadow

    Gilt nicht jetzt schon die neue Regelung, dass nur 8% der Modernisierungskosten umgeschlagen werden und eine absolute Kappungsgrenze, dass die Miete nicht mehr als 3 Euro/m² steigen darf?

    Dann würde ich noch den Tipp geben, den Zustand der Fassade mir genau anzuschauen. Und alles, was sonst noch so modernisiert wird.

    Ist diese nämlich in einem renovierungsbedürftigem Zustand, müssen die fiktiven Kosten von den Modernisierungskosten abgezogen werden. Schließlich wird bei der Wärmedämmung vermutlich auch gleichzeitig die gesamte Fassade gemacht.

    Das würde ich alles mit Fotos vorsichtshalber dokumentieren.

    Diese Rechnung muß meiner Meinung dann sofort korrigiert werden und nicht im Nachhinein, schließlich solltet ihr jetzt schon wissen, wieviel die Miete steigen soll (um die richtigen Konsequenzen zu ziehen, ob es sich lohnt, die Wohnung trotz der Baumaßnahmen zu halten.

    Die fehlenden Abstellräume, sofern sie im Mietvertrag verankert sind, könnten Grund für eine Mietminderung darstellen.

    Letztlich sind das alles nur Anhaltspunkte und ich würde mich an den örtlichen Mieterverein wenden.

    Und dann auch andere Betroffene an Bord holen.

    Vielleicht lassen sich dadurch auch Anwaltskosten teilen/sparen.

    MFG

    Warum sollen Mieter nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen?

    Sie können außerdem vollkommen andere Mietverträge haben.

    Sie können sogar für eine identische Wohnung (gleiche Größe/Schnitt) eine ganz andere Miete bezahlen.

    Wenn es sowas wie ein Gleichbehandlungsrecht gäbe, wäre das wohl kaum möglich.

    Es liegt mir als Vermieter meiner Meinung nach auch vollkommen frei, wem ich die Katzenhaltung erlaube und wem nicht. (wenn es so im Vertrag steht).

    Und wo steht geschrieben, dass ich das begründen muss? Hinweis auf den Mietvertrag dürfte genügen.


    Ich würde dir abraten, trotz ausdrücklichem eine Katze zu halten, dann droht dir nämlich eine Kündigung und zwar sogar eine fristlose.

    Ich glaube, dass du dich verlesen hast.

    Es geht um Widerruf.

    Der Eigentümer kann die gegebene Erlaubnis widerrufen, falls von dem Tier Gefahr, Störung u.ä. ausgeht.

    Aber die Erlaubnis hat er ja gar nicht erteilt.

    Außerdem behält er sich auch vor. die Haltung bestimmter Kleintiere zu untersagen, sollten sie gefährlich sein.

    Katzen sind aber keine Kleintiere

    Zu den Kleinreparaturen steht dort:

    Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu 52€ je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtreparatur von bis zu 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 154€.

    Wenn die Rechnung nun über 60€ lautet müssten wir nach meinem Verständnis anteilig 52€ zahlen und der Vermieter die restlichen 8€, oder verstehe ich das falsch?

    Du verstehst es falsch.

    Es handelt sich nicht um eine Art Selbstbeteiligung, sondern du zahlst für jede Kleinreparatur selbst, die unter den genannten Betrag (52 Euo fällt) und bis zu einem Gesamtbetrag pro Jahr.

    Der Hintergrund ist der, dass der Mieter sich deshalb genau überlegen wird, für welche Sachen er einen Reparaturservice in Anspruch nehmen wird.

    Manche Sachen kann er dann nämlich auch billiger selbst beheben...

    Erstmal spielt es keine Rolle, ob eure Miete bereits nahe der Obergrenze liegt.

    Sie kann bis zu dieser Grenze erhöht werden.

    Aber eben nur dann, wenn quasi nur wohnwerterhöhende Faktoren vorliegen

    Desweiteren bin ich der Meinung, dass in einem Mieterhöhungsverlangen zumindest erwähnt werden muss, dass bei der Berechnung die wohnwerterhöhenden und -mindernden Eigenschaften der Wohnung bei der Berechnung berücksichtigt wurden.
    Sie müssen aber erstmal explizit nicht genannt werden.

    Falls der Satz aber gar nicht so oder ähnlich gefallen ist, habe ich große Zweifel, dass auch dieses Mieterhöhungsverlangen wirksam formuliert worden ist.

    Also der genaue Wortlaut des Mieterhöhungsverlangen wäre interessant.

    Nachdem die VM ja schon mal auf die Nase gefallen ist, würde ich mich nicht wundern, wenn sie beim zweiten auch entscheidene Fehler gemacht hat.

    Ansonsten bleibt euch noch zu überprüfen, ob die Wohnung überhaupt diese maximale Ausschöpfung der Spannweite rechtfertigt.

    Wenn eindeutig nicht, würde ich meine Zustimmung ebenfalls nicht geben.

    MFG

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