Unwirksame Kündigung nach Eigenbedarf, Bestätigung der Kündigung

  • Guten Abend,

    ich habe folgende Situation und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe die Mieter in meiner Eigentumswohnung fristgerecht gekündigt, da meine Tochter dort einziehen möchte (Jobwechsel in diese Stadt). Ich habe die Mieter somit Ende Juni fristgerecht (3 Monatsfrist) gekündigt und in dieser Kündigung auch eine Bestätigung der Mieter gefordert. Diese haben beide Mieter durch Unterschrift unter dieser Kündigung auch geleistet. Jetzt bekomme ich heute, 1 Woche vor Ablaufen der Frist die Information der Mieter, die Kündigung sei unwirksam! Ich habe jetzt schon ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass man wohl genaue Gründe für den Eigenbedarf angeben sollte. Das habe ich (aus meiner Unwissenheit) leider nicht gemacht. Ich habe lediglich aus Eigenbedarf in der Kündigung angegeben. Zudem habe nur ich unter der Kündigung unterschrieben und nicht noch meine Frau, die ebenfalls Miteigentümerin dieser Wohnung ist.

    Jetzt meine Fragen: Kann es also sein das die Kündigung unwirksam war? Aber wie ist das zu bewerten, nachdem die Mieter ja durch ihre Unterschrift diese Kündigung bestätigt haben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  • Kann es also sein das die Kündigung unwirksam war?

    Es kann nicht nur so sein, sondern es ist so. Wenn man keine Gründe angibt, dann ist die Kündigung unwirksam.

    Hat deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben bzw. wird im Mietvertrag namentlich gemeint? Nur dann ist sie zur Vertragspartei geworden.

    Aber wie ist das zu bewerten, nachdem die Mieter ja durch ihre Unterschrift diese Kündigung bestätigt haben?

    Naja, erstmal ist die Frage wie so etwas zu auszulegen ist. Sollten die Mieter nur unter der Kündigung unterschrieben haben ist das regelmäßig als Empfangsbestätigung zu verstehen. Aber man müsste wissen, was da genau unterschrieben worden ist um es besser beurteilen zu können.

    Grundsätzlich kann man einer Kündigung gar nicht zu stimmen, denn eine Kündigung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Ob die Unterschrift dann als materiell rechtlicher Vergleich gewertet werden kann ist überaus fraglich.

    Da bleibt dir wohl erstmal nichts anderes übrig als von einem Anwalt die Kündigung und die Unterschriften zu prüfen lassen und notfalls erneut und diesmal wirksam zu kündigen. Dafür hast du bis zum 04.10. Zeit, sonst vergeht noch mehr Zeit in den Raum.

    PS: Sei froh das die überhaupt mitgeteilt haben, dass die die Kündigung für unwirksam halten. Sonst wärst du da samt Tochter aufgetaucht und du hättest nichts machen können.

  • Hallo,

    danke für die Schnelle Antwort!

    Zitat

    Hat deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben bzw. wird im Mietvertrag namentlich gemeint? Nur dann ist sie zur Vertragspartei geworden.

    Ja das hat sie, somit ist sie wohl also Vertragspartei und ihre Unterschrift müsste auch auf die Kündigung.

    Zitat

    Aber man müsste wissen, was da genau unterschrieben worden ist um es besser beurteilen zu können.

    In der Kündigung steht, "Bitte um kurze Rückmeldung und Bestätigung meiner Kündigung." Das Schreiben wurde dann von beiden Mietern unterzeichnet. Jetzt ist die Frage ob dies als Bestätigung der Kündigung ausgelegt werden kann.

    Ich werde jetzt wohl wirklich erstmal zum Anwalt gehen und mich dahingehend beraten lassen.

  • "Bitte um kurze Rückmeldung und Bestätigung meiner Kündigung."

    Das kann nur als Empfangsbestätigung ausgelegt werden meiner Meinung nach. Hier geht es nicht um die rechtliche Anerkenntnis Kündigung, sondern nur um den Zugang der Kündigung.


    Ja das hat sie, somit ist sie wohl also Vertragspartei und ihre Unterschrift müsste auch auf die Kündigung.

    Jap, zwar ist eine Vertretung auch möglich, aber ich denke in der Kündigung wirst du deine Frau nicht erwähnt haben.

  • Wenn deine Frau nicht mit unterschrieben hat und du auch keine Vollmacht beigelegt hast, dann ist die Kündigung, egal ob ausreichend Gründe genannt bzw. umfassend begründet wurden, unwirksam.

    Du kannst jetzt noch mal das Gespräch mit den Mietern suchen, vielleicht waren sie ja schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung und haben Interesse an einer Einigung. Ein paar Euronen Ziehgeld helfen bekanntlich gut nach. Außerdem solltest du umgehend einen Anwalt aufsuchen, der eine ausreichend begründete Kündigung aufsetzt, die dann von dir und deiner Frau bzw. vom Anwalt mit eurer beider Vollmacht unterschrieben und rechtssicher zugstellt wird. Damit würde ich aber keinen Tag länger warten, denn bis der nächste Monat zusätzliche Frist anbricht, ist nicht mehr so viel Zeit.

  • du auch keine Vollmacht beigelegt hast

    Ich liebe es ja kleinlich zu sein :D Das mit der Vollmacht gilt nur bei einer unverzüglichen Zurückweisung, dies geschah hier nicht. Sonst alles richtig.

  • Hallo zusammen,

    danke nochmal für die Antworten. Wir haben jetzt- wie oben beschrieben- eine rechtswirksame Kündigung aufgesetzt, von beiden unterschrieben, an die Mieter zugestellt. Die Mieter müssten nun bis spätestens 31.12.2018 die Wohnung verlassen. Jetzt allerdings möchten sie in einem persönlichen Gespräch einen Vergleich erzielen (wir vermuten sie möchten nun doch eher raus etc.). Ich möchte das ganze dann natürlich schriftlich festhalten (auch rechtswirksam). Was muss ich auf jeden Fall beachten? Ich möchte vermeiden, dass man damit auch die Frist vom 31.12. aushebeln kann.

    Danke für eure Hilfe!

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