Beiträge von dambiso

    Hallo zusammen,

    danke nochmal für die Antworten. Wir haben jetzt- wie oben beschrieben- eine rechtswirksame Kündigung aufgesetzt, von beiden unterschrieben, an die Mieter zugestellt. Die Mieter müssten nun bis spätestens 31.12.2018 die Wohnung verlassen. Jetzt allerdings möchten sie in einem persönlichen Gespräch einen Vergleich erzielen (wir vermuten sie möchten nun doch eher raus etc.). Ich möchte das ganze dann natürlich schriftlich festhalten (auch rechtswirksam). Was muss ich auf jeden Fall beachten? Ich möchte vermeiden, dass man damit auch die Frist vom 31.12. aushebeln kann.

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo,

    danke für die Schnelle Antwort!

    Zitat

    Hat deine Frau den Mietvertrag mit unterschrieben bzw. wird im Mietvertrag namentlich gemeint? Nur dann ist sie zur Vertragspartei geworden.

    Ja das hat sie, somit ist sie wohl also Vertragspartei und ihre Unterschrift müsste auch auf die Kündigung.

    Zitat

    Aber man müsste wissen, was da genau unterschrieben worden ist um es besser beurteilen zu können.

    In der Kündigung steht, "Bitte um kurze Rückmeldung und Bestätigung meiner Kündigung." Das Schreiben wurde dann von beiden Mietern unterzeichnet. Jetzt ist die Frage ob dies als Bestätigung der Kündigung ausgelegt werden kann.

    Ich werde jetzt wohl wirklich erstmal zum Anwalt gehen und mich dahingehend beraten lassen.

    Guten Abend,

    ich habe folgende Situation und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe die Mieter in meiner Eigentumswohnung fristgerecht gekündigt, da meine Tochter dort einziehen möchte (Jobwechsel in diese Stadt). Ich habe die Mieter somit Ende Juni fristgerecht (3 Monatsfrist) gekündigt und in dieser Kündigung auch eine Bestätigung der Mieter gefordert. Diese haben beide Mieter durch Unterschrift unter dieser Kündigung auch geleistet. Jetzt bekomme ich heute, 1 Woche vor Ablaufen der Frist die Information der Mieter, die Kündigung sei unwirksam! Ich habe jetzt schon ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass man wohl genaue Gründe für den Eigenbedarf angeben sollte. Das habe ich (aus meiner Unwissenheit) leider nicht gemacht. Ich habe lediglich aus Eigenbedarf in der Kündigung angegeben. Zudem habe nur ich unter der Kündigung unterschrieben und nicht noch meine Frau, die ebenfalls Miteigentümerin dieser Wohnung ist.

    Jetzt meine Fragen: Kann es also sein das die Kündigung unwirksam war? Aber wie ist das zu bewerten, nachdem die Mieter ja durch ihre Unterschrift diese Kündigung bestätigt haben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

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