Hall zusammen,
wie so viele hier treibt auch mich mein Vermieter mit Forderungen in dieses Forum.
Da ich mich zwar schon ein bisschen in das Thema eingelesen habe aber trotzdem noch "Beistand" brauche melde ich mich hier:
Sachlage
Ich bin Erstmieter, habe fristgerecht gekündigt und werde insgesamt 1 Jahr und 7 Monate in der Wohnung gewohnt haben.
Die Wohnung wurde bereits für die Übergabe (Ende Oktober) in einen makellosen Zustand gebracht (putzen, schrubben, etc.)
Frage
Muss ich meine Wohnung bei Auszug streichen obwohl die Wände in einem sehr guten Zustand sind? (man sieht keine Verletzungen der Tapete oder Farbveränderungen)
Vertrag
Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn: Bei der Wohnung handelt es sich um einen Neubau/ Erstbezug.
Laufende Schönheitsremarapturen
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer, soweit ihm die Mietsache renoviert oder in vergleichbarem Zustand übergeben worden ist.
Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Küche, Bad und Duschen alle 5 Jahre; Wohn- und Schlafräume, Fluren und Toiletten alle 8 Jahre; in anderen Nebenräumen alle 10 Jahre.
Rückgabe der Mietsache
Bei Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein.
Die Arbeiten sind Fachgerecht auszuführen.
Meine Meinung (Mieter)
Da die Fristen bei Auszug (19 Monate) noch nicht abgelaufen sind und ich keine Klausel im Vetrag habe bzgl. Quoten/ Teilübernahme von Kosten, muss mein Vermieter mir begründen, warum die Wohnung überdurchschnittlich abgenutzt wurde und deshalb eine Streichung der Wände notwendig ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 01.10.2009, Az: I-10 U 58/09).
Meinung meines Vermieters
Die Wohnung soll für knapp 1000€ gestrichen werden, denn wenn der Nachmieter nicht in eine renovierte Wohnung einzieht, müsse er auch nicht bei Auszug streichen.