Sonst hast du Recht. Du musst erst renovieren, wenn das erforderlich ist. Ob es erforderlich ist kann das Forum nicht beurteilen.
Wer kann denn das? Der Mieter? Der Vermieter? Der Vermieter hat jetzt eine Maklerin eingeschaltet, die entscheiden soll, ob sie die Wohnung so als renoviert vermieten kann oder nicht. Die wird aber natürlich sagen, dass die Wohnung gestrichen werden soll, da sie ja dadurch nur Vorteile hat und der gesunde Menschenverstand ist bei solchen Leuten ja meist eher ausgeschaltet.
Die Frage die im Raum steht lautet: "Was heißt renoviert?"
Heißt es, dass die Wohnung renoviert wurde, also Wände neu gestrichen wurden? Oder kann es auch bedeuten, dass die Wohnung wie renoviert aussieht, egal wie man den Zustand erlangt?
Wenn ich streichen müsste, weil ich mich mit dem Vermieter "einigen" möchte, kann ich dann einen Farbeimer in die Mitte des Raumes stellen und warten bis der Duft der Farbe sich im Raum verteilt hat und bei Mietende sagen, dass ich gestrichen hätte? Oder begebe ich mich dadurch auf zwielichte Wege weil ich eine Leistung vortäusche die ich nicht erbracht habe? Denn wer will mir bei weißen Wänden nachweisen, dass ich nicht gestrichen hätte...
Der Vermieter hat Angst, dass die Leute im Mehrfamilienhaus reden und dann evtl rauskommt dass ich nicht renoviert hätte und er dann Probleme bekommt. Deshalb der Duft der Farbe...
Soweit danke ich euch aber für eure Antworten ![]()