Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10

  • Halo!

    Willkommen im Forum! Dieser eine Satz reicht nicht aus.

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen

    BGH Urteil des V. Zivilsenats vom 17.2.2012 - V ZR 251/10

    Bitte ganz präzise was du wissen möchtest, denn das Urteil ist aus 2012

    und jetzt 2018. Es ist für helfende Benutzer unzumutbar, dass sie hier

    rätseln müssen. Bitte wärst du also bitte so freundlich das zu präzisieren.

    Gruß



  • wollte nur wissen, ob diese Kosten dann auf den Mieter umgelegt werden können - sie sind in der Hausgeldabrechnung nicht mit * markiert und dann

    eventuell nicht umlagefähig? Sorry, mehr Input habe ich leider gar nicht, weiss ja selbst nicht genau worum es sich hier handelt. Danke für Eure Hilfe

  • Eine Betriebskostenabrechnung muss auch für einen Laien klar verständlich sein. So ein einzelner Satz, der sich auf irgend ein Urteil des BGH bezieht, kann nicht klar verständlich sein.

    Man kann von dem Mieter nicht erwarten, dass er sich noch mit einem umfassenden Urteil beschäftigt. Vielmehr müsste der Vermieter hier konkret erläutern, um was für Kosten es sich genau handelt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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