Kann Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10 auf Mieter umgelegt werden bei Nebenkosten?
Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10
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tuems284 -
17. September 2018 um 15:01 -
Erledigt
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Meinst du die Kontogebühren für ein zusätzliches Konto? Oder wie soll "ein Konto" umgelegt werden?
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Da steht nur Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10, dann der Betrag x.xxx.xx € m dann Anteil xx,xx
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Halo!
Willkommen im Forum! Dieser eine Satz reicht nicht aus.
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen
Bitte ganz präzise was du wissen möchtest, denn das Urteil ist aus 2012
und jetzt 2018. Es ist für helfende Benutzer unzumutbar, dass sie hier
rätseln müssen. Bitte wärst du also bitte so freundlich das zu präzisieren.
Gruß
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wollte nur wissen, ob diese Kosten dann auf den Mieter umgelegt werden können - sie sind in der Hausgeldabrechnung nicht mit * markiert und dann
eventuell nicht umlagefähig? Sorry, mehr Input habe ich leider gar nicht, weiss ja selbst nicht genau worum es sich hier handelt. Danke für Eure Hilfe
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Eine Betriebskostenabrechnung muss auch für einen Laien klar verständlich sein. So ein einzelner Satz, der sich auf irgend ein Urteil des BGH bezieht, kann nicht klar verständlich sein.
Man kann von dem Mieter nicht erwarten, dass er sich noch mit einem umfassenden Urteil beschäftigt. Vielmehr müsste der Vermieter hier konkret erläutern, um was für Kosten es sich genau handelt.
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wollte nur wissen, ob diese Kosten dann auf den Mieter umgelegt werden können
Hier die Liste der auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten
Was da nicht aufgeführt ist darf der VM nicht umlegen.
ETW-Eigentümer reichen schon mal gerne, oft aus Unwissenheit, ihre Hausgeldabrechnung 1:1 an den Mieter als Betriebskostenabrechnung durch.
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