Vielen Dank fuer Eure Antworten!
Wuerde denn ein Fenstertausch (die alten waren von 1970 und alle total verfault und verschimmelt) zur Mieterhoehung berechtigen
und wie muss diese formmaessig dann so aussehen?
Vielen Dank fuer Eure Antworten!
Wuerde denn ein Fenstertausch (die alten waren von 1970 und alle total verfault und verschimmelt) zur Mieterhoehung berechtigen
und wie muss diese formmaessig dann so aussehen?
Leider gibt es für unsere Gemeinde keinen Mietspiegel und auch umliegende Gemeinden können, lt. Auskunft vom Rathaus, nicht
zum Vergleich herangezogen werden. Ich fand dieses Schreiben sehr unverschämt - ... ich habe beschlossen und vorallem nicht diskutierbar.
Die Miete ist von 750 auf 850 gestiegen. Muss eine Mieterhöhung nicht begründet sein?
Folgendes Schreiben habe ich vom Vermieter erhalten:
...habe beschlossen die Miete zu erhöhen (100 € mehr monatlich) - diese Mieterhöhung ist nicht diskutierbar...
Dann ein Schreiben dabei (Zusatz zum Mietvertrag) über die Mieterhöhung das ich unterschreiben soll...
Meine Frage: So kann eine Mieterhöhung kaum funktionieren, oder?
Danke fuer Eure Hilfe!
wollte nur wissen, ob diese Kosten dann auf den Mieter umgelegt werden können - sie sind in der Hausgeldabrechnung nicht mit * markiert und dann
eventuell nicht umlagefähig? Sorry, mehr Input habe ich leider gar nicht, weiss ja selbst nicht genau worum es sich hier handelt. Danke für Eure Hilfe
Da steht nur Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10, dann der Betrag x.xxx.xx € m dann Anteil xx,xx
Kann Differenzkonto Heizkosten BGH V ZR251/10 auf Mieter umgelegt werden bei Nebenkosten?
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