Kündigung wegen Eigenbedarf trotz Wohneigentum

  • Hallo!

    Wir sind Mieter in München und haben vor 3 Jahren eine tolle Wohnung mit Garten (2,5 Zimmer auf 74qm) bekommen. Leider hat unser alter Vermieter die Wohnung nun verkauft und der neue Vermieter (Paar mit Kind) möchte Eigenbedarf anmelden wegen dem Garten. Jetzt ist es allerdings so, dass der neue Vermieter bereits eine Eigentumswohnung besitzt (3 Zimmer auf 89qm), die sogar größer ist als unsere und diese jetzt bereits im Internet zum Verkauf anbietet.

    Wir fragen uns jetzt ob unser neuer Vermieter überhaupt den Eigenbedarf durchsetzen kann. Die Kündigung erwarten wir im Oktober. Gerade in München sind Wohnung wirklich Mangelware und wir haben hier das Gefühl das wir raus geworfen werden obwohl nicht so wirklich Eigenbedarf besteht. Durch die hohen Mietpreise in München rechnen wir bereits mit ca. 300-400 EUR höheren Mietkosten als zuvor (1100 kalt).

    Wie ist das wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet aber selber Eigentum hat? Dann dürfte er seinen Anspruch ja nicht durchsetzen können, richtig?
    Wenn er nun aber einfach seine Wohnung verkauft, kann er dann einfach nach dem Verkauf seinen Anspruch geltend machen? Er hat dann ja kein Eigentum mehr und dem entsprechend auch Bedarf ... auch wenn man hier ganz klar Vorsatz erkennen kann?

    Wir sind sehr verunsichert und fragen uns, ob es Sinn macht den Eigenbedarf anzufechten. Zumal die Eltern des neuen Vermieters wohl auch mit im Spiel sind und man ja prinzipiell für nahe Angehörige Eigenbedarf anmelden kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe. Hoffe mein Text ist nicht zu Unsinnig und verständlich.

  • Dann dürfte er seinen Anspruch ja nicht durchsetzen können, richtig?

    Das stimmt so nicht. Der Vermieter muss nur plausible Gründe liefern, warum er in diese Wohnung einziehen möchte. Daran werden nicht ganz so hohe Anforderungen gestellt werden. Wenn die neue Wohnung über einen Garten verfügt und die alte nicht, kann das durchaus als Grund ausreichend sein die Wohnung zu wechseln. Dies ist aber Einzelfall abhängig. Aber auch weitere Gründe können eine Rolle spielen, etwa Nähe zum Arbeitsplatz, Ersparnis bei Steuern, Finanzielle Schwierigkeiten die mit dem Verkaufserlös beseitige wereden soll und ect. Daher kann man nicht pauschal sagen, das anderweitiges Eigentum den Anspruch ausschließen würde.

    Aber nur mal so zum Vergleich, eine Wohnung als Zweitwohnung kann bereits für einen Eigenbedarf ausreichen oder die nur vorübergehende Nutzung einer Wohnung (idR länger als ein Jahr).

    auch wenn man hier ganz klar Vorsatz erkennen kann?

    Die Anforderungen für eine rechtsmissbräuchliche Kündigung sind sehr hoch und dürften im Verkauf seines bisherigen Eigentums kaum zu erblicken sein. Der Eigentümer hat einfach das Recht dazu, sein Eigentum zu verkaufen.

    Jedoch muss man bei einer eventuellen Kündigung beachten, dass der neue Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen ist oder andere Härtefalle zutreffen, die dann eine Kündigung verhindern. Dies sollte im Ernstfall aber von einem Anwalt geprüft werden.

  • Nur weil jemand Wohneigentum hat, heißt das ja nicht, dass er nicht eure Wohnung benötigen kann. Wir haben auch eine mal eine Wohnung verkauft und gleichzeitig eine andere bezogen, warum auch nicht? Die, die wir verkauft haben, hat einfach nicht zu unseren Ansprüchen in dem Moment gepasst. Wir haben freiwillig auf den Stress der Eigenbedarfskündigung, Widerspruch... verzichtet, aber das heißt nicht, dass wir den Eigenbedarf nicht gehabt hätten und hätten durchsetzen können.

    Meiner Meinung nach ist z.B. ein Garten mit Kindern wesentlich wertvoller als 10 oder 15 m² mehr Platz. Ich würde im Leben nicht meinen Garten für eine größere Wohnung hergeben.

    Wenn der Vermieter andere Wohnungen hat, werden lediglich die Anforderungen an die Begründung evtl. etwas höher, aber es ist kein Ausschlusskriterium. Das würde ja bedeuten, dass sich ein Vermieter räumlich nicht verändern darf, nur weil er bereits Eigentum besitzt und evtl. nutzt. Oder nur Wohnungen beziehen darf, die andere (Mieter) nicht wollen.

    Ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob man ggf. doch auf vorgetäuschten Eigenbedarf argumentieren kann, hängt maßgeblich davon ab, wie die Kündigung begründet ist. Aus dem, was du geschrieben hast, kann man überhaupt nicht ableiten, ob da evtl. nur jemand den Mieter loswerden will, um teurer zu vermieten oder ob das alles rechtmäßig ist. Im Moment kannst du nur warten, ob da tatsächlich eine Kündigung kommt und wie die begründet ist.

  • Schon mal danke für eure Antworten. Es ist halt wirklich sehr frustrierend hier in

    xxxxx aus seiner Wohnung ausziehen zu müssen.

    Wir warten jetzt mal auf die Kündigung...

    Wohnort gelöscht, Datenschutz!

    Grace

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