Hallo!
Wir sind Mieter in München und haben vor 3 Jahren eine tolle Wohnung mit Garten (2,5 Zimmer auf 74qm) bekommen. Leider hat unser alter Vermieter die Wohnung nun verkauft und der neue Vermieter (Paar mit Kind) möchte Eigenbedarf anmelden wegen dem Garten. Jetzt ist es allerdings so, dass der neue Vermieter bereits eine Eigentumswohnung besitzt (3 Zimmer auf 89qm), die sogar größer ist als unsere und diese jetzt bereits im Internet zum Verkauf anbietet.
Wir fragen uns jetzt ob unser neuer Vermieter überhaupt den Eigenbedarf durchsetzen kann. Die Kündigung erwarten wir im Oktober. Gerade in München sind Wohnung wirklich Mangelware und wir haben hier das Gefühl das wir raus geworfen werden obwohl nicht so wirklich Eigenbedarf besteht. Durch die hohen Mietpreise in München rechnen wir bereits mit ca. 300-400 EUR höheren Mietkosten als zuvor (1100 kalt).
Wie ist das wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet aber selber Eigentum hat? Dann dürfte er seinen Anspruch ja nicht durchsetzen können, richtig?
Wenn er nun aber einfach seine Wohnung verkauft, kann er dann einfach nach dem Verkauf seinen Anspruch geltend machen? Er hat dann ja kein Eigentum mehr und dem entsprechend auch Bedarf ... auch wenn man hier ganz klar Vorsatz erkennen kann?
Wir sind sehr verunsichert und fragen uns, ob es Sinn macht den Eigenbedarf anzufechten. Zumal die Eltern des neuen Vermieters wohl auch mit im Spiel sind und man ja prinzipiell für nahe Angehörige Eigenbedarf anmelden kann.
Vielen Dank für eure Hilfe. Hoffe mein Text ist nicht zu Unsinnig und verständlich.