Beiträge von Krupps

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs z.B. kann der Neueigentümer erst nach erfolgtem Eigentumsübergang nach Eintragung im Grundbuch aussprechen. Und die wäre dann mit einer dreimonatigen Frist versehen. D.h. ihr seid in der Pflicht die Kündigung auf Plausibilität abzuklopfen. Da der Kündigungstermin für Oktober verstrichrn ist, wäre November der nächste Termin und der Mietvertrag würde am 31. Januar auslaufen.

    Müssen wir denn dann die Miete noch an den alten Eigentümer bezahlen solange der Grundbucheintrag nicht auf den neuen Eigentümer umgestellt wurde? Eine Prüfung des Grundbuchauszugs hat heute ergeben, dass noch der alte Mieter im Grundbuch steht und der neue vorgemerkt ist.

    Jein, um es ganz genau zu sagen. ;)

    Will der Mieter eh raus, und das vielleicht früher, sollte er es auf sich beruhen lassen.

    Will er aber nicht raus, jedenfalls zu dem Zeitpunkt zu dem gekündigt wurde, muß er nachweisen das die Kündigung unwirksam ist.

    Ja so würde ich das natürlich auch sehen. Oft bekommt man ja auch neue Wohnungen zum Sofortbezug und bei Eigenbedarfskündigung bekommt man ja auch keinen Nachmieter mehr :) Mich hatte eher interessiert ob der Vermieter eine solche unrechtmäßige Kündigung auch zu seinem Vorteil nutzen kann. Unserer versucht nämlich gerade seine andere Eigentumswohnung zu verkaufen.

    mein letzter Grundbucheintrag in Muenchen dauerte geschlagene 8 Monate, wobei ich nicht genau sagen kann, welchen Anteil der Notar daran hatte. Aber wenn der Grundbucheintrag angeblich erheblich schneller stattgefunden haben soll und Du bis dahin nichts gefunden hast, rentiert sich ein Blick ins Grundbuch durchaus.

    Wow, das ist richtig lang. Unser Vermieter hat das wohl in einem Monat geschafft.

    Darf der Eigentümer denn auch wirklich erst kündigen wenn er im Grundbuch steht oder was genau berechtigt ihn die Kündigung auszusprechen?

    Wir hätten grundsätzlich eine Wohnung, sind mit der aber nicht wirklich glücklich und haben das Gefühl, dass wir dort in einem Jahr eh wieder ausziehen.

    Eigentlich wollen wir was finden, wo wir uns auch vorstellen können lange zu wohnen und nicht so eine Zwischenlösung. Dem entsprechend würde uns eine ungültige Kündigung zumindest mal einen Monat Zeit bringen was schönes zu suchen.

    Hallo,

    unser neuer Vermieter hat uns am 27.09. bereits gekündigt obwohl er laut seiner Aussage erst am 01.10. ins Grundbuch eingetragen wird und auch dann erst der Lasten-Nutzen-Übergang stattfindet.

    Da wir jetzt sehr unter Druck stehen in München ein neues Zuhause zu finden, fragen wir uns ob diese Kündigung überhaupt rechtsgültig ist und ob wir Einsicht ins Grundbuch nehmen sollen um zu prüfen ob die Eintrag wirklich erst am 01.10. stattgefunden hat.

    Liegt es eigentlich in der Pflicht des Mieters zu prüfen ob die Kündigung rechtswirksam ist? Ich stelle mir gerade in Szenario vor, wo wir z.B. am 01.11. in eine neue Wohnung ausziehen noch bis Ende Dezember unsere Miete in der alten Wohnung begleichen und der Vermieter z.b. im Januar dann schreibt, dass seine Kündigung ja unwirksam war und wir weiter zahlen sollen.

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo!

    Wir sind Mieter in München und haben vor 3 Jahren eine tolle Wohnung mit Garten (2,5 Zimmer auf 74qm) bekommen. Leider hat unser alter Vermieter die Wohnung nun verkauft und der neue Vermieter (Paar mit Kind) möchte Eigenbedarf anmelden wegen dem Garten. Jetzt ist es allerdings so, dass der neue Vermieter bereits eine Eigentumswohnung besitzt (3 Zimmer auf 89qm), die sogar größer ist als unsere und diese jetzt bereits im Internet zum Verkauf anbietet.

    Wir fragen uns jetzt ob unser neuer Vermieter überhaupt den Eigenbedarf durchsetzen kann. Die Kündigung erwarten wir im Oktober. Gerade in München sind Wohnung wirklich Mangelware und wir haben hier das Gefühl das wir raus geworfen werden obwohl nicht so wirklich Eigenbedarf besteht. Durch die hohen Mietpreise in München rechnen wir bereits mit ca. 300-400 EUR höheren Mietkosten als zuvor (1100 kalt).

    Wie ist das wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet aber selber Eigentum hat? Dann dürfte er seinen Anspruch ja nicht durchsetzen können, richtig?
    Wenn er nun aber einfach seine Wohnung verkauft, kann er dann einfach nach dem Verkauf seinen Anspruch geltend machen? Er hat dann ja kein Eigentum mehr und dem entsprechend auch Bedarf ... auch wenn man hier ganz klar Vorsatz erkennen kann?

    Wir sind sehr verunsichert und fragen uns, ob es Sinn macht den Eigenbedarf anzufechten. Zumal die Eltern des neuen Vermieters wohl auch mit im Spiel sind und man ja prinzipiell für nahe Angehörige Eigenbedarf anmelden kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe. Hoffe mein Text ist nicht zu Unsinnig und verständlich.

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