Hallo Leute
Habe heut meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin etwas ratlos.
Mein Vermieter (Eigentümer einer Wohnung in einer WEG) listet in der Nebenkostenabrechnung
Reparatur- und Verwaltungkosten auf. Diese habe Ich bisher leider immer gezahlt, da Ich bisher nie nachzahlen musste. Habe immer ein paar € zurück bekommen.
Jetzt fordert er durch hohe Reparaturkosten (keine Ahnung für was) eine Nachzahlung von über 500€. Ich meine aber neulich gelesen zu haben, das eben diese 2 Punkte nicht zu den
Nebenkosten gehören, und diese Kosten der Vermieter selbst tragen muss. Laut Mietvertrag sind nur monatliche Nebenkosten von ...€ voraus zu zahlen.
Solche Kosten haben doch nichts mit meiner Wohnung zu tun, oder doch? In der Abrechnung werden diese unter nicht umlagefähige Kosten aufgelistet.
Darf mein Vermieter mir diese Kosten anrechnen? Wenn nicht, kann Ich das zurückfordern?
Hoffe es kann mir jemand Rat geben.
Besten Dank schonmal