Beiträge von D.B.

    Hallo Leute,

    habe folgendes Problem: Der Mietvertrag wurde meinerseits gekündigt. Leider sind noch Öl-Flecken auf den Steinen vom Parkplatz, die definitiv von mir sind. Der Vermieter will das jetzt selber entfernen, aber dafür die Kosten von der Kaution abziehen. Er meinte 45€/Std plus Material. Eine Entfernung durch mich ist durch das Wetter momentan nicht möglich, Frost und Schnee.

    Nun meine Frage: Darf der Vermieter den Fleck einfach selber entfernen und es mir von der Kaution abziehen? Er will die Steine nämlich austauschen, was ja relativ viel Arbeit macht und dementsprechend teuer wird!

    Besten Dank schonmal!

    Hallo Leute,

    habe ne Frage bezüglich einer Einbauküche. Die Küche wurde vorm Einzug mit dem Vermieter zusammen ausgesucht und gekauft und auch aufgebaut. Bezahlt wurde diese vom Vermieter und anteilig vom Mieter (1 Pärchen). Ein Jahr danach hat sich das Pärchen getrennt und den Mietvertrag gekündigt. Was passiert jetzt mit der Küche, wenn diese drin bleiben soll. Im Mietvertrag wurde nichts von der Küche vermerkt.

    Besteht die Möglichkeit wieder Geld zurück zu bekommen? :/

    Also da der VM nicht einsichtig war, werd Ich zu nem Mieterverein gehn und das klären lassen.

    Nur weiß Ich nicht bis wann Ich das genau schaffe.

    Da Ich ja eigentlich Geld zurück bekomme, will Ich die Nachzahlung definitifv nicht leisten.

    Nur hab Ich gelesen, das Ich nach erhalt der formell richtigen Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung

    binnen 30 Tagen zu leisten habe. Da diese Zeit in kürze um ist, weiß Ich jetzt nicht was Ich machen soll.

    Soll Ich die Nachzahlung unter vorbehalt zahlen?

    Oder kann Ich den VM auffordern das Guthaben, was mir bei korrekter Abrechnung zusteht, zu zahlen?

    OK, vielen Dank für eure Antworten!!

    Hätte aber noch ne Frage zwecks Termin.

    Ich habe dem Vermieter am Montagabend für Donnerstag via E-Mail ein Termin angeboten.

    Dazu geschrieben er soll mir mitteilen ob er diesen Termin wahrnimmt.

    Wenn er sich aber bis Mittwochabend nicht meldet, muss Ich dann am Do trotzdem auf ihn warten?

    Hey Leute,

    es kann ja unter bestimmten Bedingungen dem Mieter fristlos gekündigen werden, z.B. wenn der Mieter den Einbau von Rauchmeldern verweigert, wäre das glaub möglich.

    Aber, ab wann ist es eine Verweigerung??

    In meinem Fall bekam Ich lediglich ein Vermerk mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung geschickt. In diesem stand, Ich möge mich doch melden, zwecks Einbau der Rauchmelder.

    Das habe Ich dann als so lange vor mir hergeschoben bis Ich´s vergessen hab. Aber auch der Vermieter hat sich nicht wirklich bemüht ein Termin zu vereinbaren.

    Zählt das schon als Verweigerung meinerseits, weil Ich mich nicht gemeldet hab? Oder muss er mir eine Frist setzten, dass es zur frislosen Kündigung kommen kann?

    Hab aktuell eh Stress wegen den Nebenkosten, daher meine Befürchtung, das er mir wegen sowas kündigen könnte.

    Hoffe Ihr könnt mir helfen!

    Gruß

    Hallo, hab Antwort vom Vermieter erhalten. Kurze E-Mail in der steht, dass Ich die Verwaltungskosten abziehen könne, jedoch die restlichen Kosten (nicht umlagefähig) zahlen soll. Außerdem erhöht er den Nebenkostenvorschuss, obwohl der jetzige Vorschuss die Kosten (alle umlagefähig) abdeckt. Wenn mir das nicht passen sollte, kann Ich mir ja was besseres suchen.

    Was soll Ich jetzt machen. Ihm mit einem Anwalt drohen, oder gleich zu einem gehen der ihm dann sagt was Sache ist? Bin Grad etwas aufgebraust und ratlos.

    Hab da noch ne Frage!

    Muss Ich eigentlich die Nachzahlung der BK erstmal leisten, auch wenn sie nicht umlagefähig Kosten enthält? Oder kann Ich die Zahlung verweigern? Durch die falsche Abrechnung muss Ich nachzahlen, bei korrigierter würde Ich Geld zurück bekommen.

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Genau genommen hat er die Miete um 42,3% zur vorherigen Miete erhöht. Im nachhinein war Ich doof es einfach zu dulden!

    Aber, bevor man irgeneinen Zettel unterschreibt oder einer Zahlungsaufforderung sofort nachkommt, sollte man sich in einem Forum oder bei Google schlau machen

    Das weiß Ich jetzt auch!! Leider etwas zu spät.

    Ich bekomm sowas immer handschriftlich auf nem Blatt, deswegen schlecht zu lesen. Aber steht wörtlich drin:

    Zitat

    Sehr geehrter bla bla

    Aufgrund von Modernisierungsarbeiten und des gestiegenen Mietspiegels in ihrem Wohnviertel, wird die Grundmiete um ...€ (rechnerisch 40%) im Monat zum 1. März 2018 erhöht. Die Miete beträgrt ...€, sofern sie bis zum Fälligkeitsdatum keinen Widerspruch einlegen. Die monatliche Vorauszahlung bleibt bei ...€.

    Somit beträgt die Miete incl. Vorauszahlung ...€, statt bisher ...€.

    Mit freundlichen bla bla

    Unterschrift des VM

    Da Ich ja schon länger als 3 Monate diese Miete zahle, habe Ich sie angenommen. Oder lieg Ich fasch?

    Hey Leute,

    hab schon für ein anderes Thema (Nebenkostenabrechnung) eine Frage gestellt. Dabei hab Ich in meinen Unterlagen gesehen, dass mein Vermieter eine Mieterhöhung von über 40% verlangt hat.

    Die Erhöhungsforderung bekam Ich im September 2017, zu zahlen war sie ab März 2018. Begründet wird das mit Anpassung an Mietspiegel und Moderniesirungsarbeiten. Daher dachte Ich mir nix dabei.

    Die erhöhte Miete zahl Ich nun schon 6 Monate lang. Dachte: Anpassung an Mietspiegel OK. Erhöhung wegen Modernisierung OK.

    Aber wurde vorhin darauf hingewiesen, dass das 40% Erhöhung waren. Laut Kappungsgrenze sind doch nur max 20% zulässig.

    Darf der Vermieter das?? Wenn nicht, kann Ich jetzt noch was dagegen machen.

    Besten Dank schonmal!!

    Da Ich selbst die Abrechnung nie genau geprüft habe, ist mir das auch nicht aufgefallen.

    Dem VM wirds recht gewesen sein.

    Hab mal alte BK-Abrechnungen angesehen. Die Kosten für Reparaturen sind immer aufgeführt.

    Die Verwaltungkosten werden komischerweise erst für 2016 aufgelistet.

    Warte jetzt mal ab was der VM dazu meint.

    Vielen Dank für deine Hilfe anitari!!!!

    Also habe Ich bisher immer unnötig viel bezahlt. Hab meinem Vermieter geschrieben, dass Ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und er diese überprüfen soll.

    Wenn er aber auf die Nachzahlung besteht, Ich mich aber weigere diese zu leisten, kann er mir da kündigen?

    Gibt's für sowas kostengünstige, bzw kostenlose Hilfe? Also jemand der das rechtlich prüft? Oder doch lieber gleich einen teuren Anwalt?

    Besten Dank!!!

    Danke euch für die schnelle Antwort!

    Die Wartungskosten werden separat aufgelistet. Die Reparaturkosten müssen demnach für Reparatur am Gebäude sein, da diese auf alle

    Wohnungen verteilt wurden.

    Die Verwaltungskosten sind auch bei nicht umlagefähigekosten aufgelistet, also auch nicht von mir zu zahlen?

    Hallo Leute

    Habe heut meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin etwas ratlos.

    Mein Vermieter (Eigentümer einer Wohnung in einer WEG) listet in der Nebenkostenabrechnung

    Reparatur- und Verwaltungkosten auf. Diese habe Ich bisher leider immer gezahlt, da Ich bisher nie nachzahlen musste. Habe immer ein paar € zurück bekommen.

    Jetzt fordert er durch hohe Reparaturkosten (keine Ahnung für was) eine Nachzahlung von über 500€. Ich meine aber neulich gelesen zu haben, das eben diese 2 Punkte nicht zu den

    Nebenkosten gehören, und diese Kosten der Vermieter selbst tragen muss. Laut Mietvertrag sind nur monatliche Nebenkosten von ...€ voraus zu zahlen.

    Solche Kosten haben doch nichts mit meiner Wohnung zu tun, oder doch? In der Abrechnung werden diese unter nicht umlagefähige Kosten aufgelistet.

    Darf mein Vermieter mir diese Kosten anrechnen? Wenn nicht, kann Ich das zurückfordern?

    Hoffe es kann mir jemand Rat geben.

    Besten Dank schonmal

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