• Hallo zusammen,

    ich wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohnung. Unter mir ist seit einpaar Jahren eine Mieterin eingezogen, dass nie zu Hause ist. Sie kommt also nur 1 oder 2 Mal pro Jahr in die Wohnung.

    Vor einem Jahr sind bei ihr die Rohre verstopft gewesen und es ist solange in der Küche übergelaufen bis es gestunken hat. Resultat: Die ganze Küche musste ausgetauscht werden. Auch Boden musste erneuert werden. Die Rohre mussten natürlich von eine Fachunternehmen geöffnet werden.

    heute habe ich festgestellt, dass das ganze wieder passiert ist. Der Fachmann meinte die Abflussrohre verstopfen, weil dort keine Nutzung stattfindet. Dann bilden sich klumpen in die Rohre. Das ganze Haus hat heute gestunken.

    Meine Frage ist, ob diese Kosten, die in diese Wohnung von Nachbarin entstehen auch bei uns als Nebenkosten angerechnet werden.

    Ich meine die Wohnung ist seit Jahren gemietet und wird nicht benutzt. Aber es wird von Steuergelder die ganze Zeit finanziert. Die Kosten die da verursacht werden will ich nicht zahlen.

    Ich weiß nicht was zutun ist. Bitte dringend um Hilfe.

    LG

  • Ob die Wohnung genutzt wird ist für die Abrechnung nicht relevant. Es wird vereinbarungsgemäß abgerechnet. Verbrauchskosten nach Verbrauch und kalte NK wie im MV vereinbart. .

    Wenn sich ein M. so wenig um die Wohnung kümmert, gerade in Bezug auf Wasserdurchlauf, wäre es sinnvoll diesbezüglich mit dem Mieter Rücksprache zu halten. Es ist tatsächlich nicht von Vorteil wenn Wasserrohre nicht hin und wieder durchspühlt werden.

    Das wäre die Empfehlung für den Vermieter.

  • durchspühlt

    Offene Mitteilung an die Banane. Mir wirft die gelbe Frucht vor, ich hätte Probleme mit der deutschen Rechtschreibung. Selbst aber macht er auch einen Fehler nach dem anderen. Wie geht noch mal der Satz, wer nämlich mit "h" schreibt ist dämlich. Das gilt in Abwandlung auch für durchspülen.

  • Meine Frage ist, ob diese Kosten, die in diese Wohnung von Nachbarin entstehen auch bei uns als Nebenkosten angerechnet werden.

    Welche Kosten genau meinst Du?

    Die durch die Rohrreinigung sind jedenfalls nicht umlegbar. Auch nicht mögliche Reparaturkosten danach.

  • Ich weiß nicht was zutun ist. Bitte dringend um Hilfe.

    Hallo,

    weil eine Wohnung leer steht oder vom Mieter nicht genutzt wird oder selten, wage ich zu bezweifeln, dass hier der Hauptstrang, bzw. Hauptabwasserrohr beeinträchtigt ist, kommt wohl sehr auf die Bauart des Hauses an, meist liegt es aber an den Entlüftungen der Abwasserrohre.

    Jedenfalls, wenn es in der Wohnung aus dem Siffon stinkt und das dauerhaft, ist die Wohnqualität der Mietsache beeinträchtigt, was wiederum bedeutet, dass der Mieter unter Umständen hier ein Anrecht auf eine Mietminderung hat, sofern der Vermieter nichts dagegen unternimmt.

    Ansonsten schließe ich mich den Worten von Anitari an.

    Gruß

    BHShuber

  • Der Fachmann meinte die Abflussrohre verstopfen, weil dort keine Nutzung stattfindet. Dann bilden sich klumpen in die Rohre. Das ganze Haus hat heute gestunken.

    Das möchte ich ja fast bezweifeln. In dem Fallstrang geht doch immer Abwasser durch, wenn nicht von der Mieterin unter Dir, dann zumindest von Dir und den anderen Mietern.

    Ansonsten ist es auch recht simpel. Wenn eine Abwasserleitung nicht genutzt wird, kann auch nichts verstopfen.

    Die Instandsetzungskosten sind nicht über Betriebskosten umlegbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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