Frage zur Räumungsklage

  • Hallo Leute,

    ich habe im Monat Mai aufgrund von drei offenen Monatsmieten von meiner Vermietung die fristlose Kündigung bekommen. Ich ging danach daraufhin direkt zum Jobcenter welche mich dann zum Amt für Wohnungssicherung schickten. Die sagten das die fristlose Kündigung geheilt werde wenn alle offenen Beträge bezahlt werden und ich dürfe dann dort weiter wohnen. Nun hat das Jobcenter die Miete gezahlt, jedoch habe ich postalisch einen Brief vom Amtsgericht bekommen den ich nicht so recht verstehe.

    “wegen Räumung und Zahlung hat das Amtsgericht XXX

    > durch die Richterin am Amtsgericht S**** am 03.09.2018 beschlossen:

    >

    > 1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Amtsgerichts

    > XXX vom 15.08.2018, Geschäftszeichen: *****,

    > wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren

    > Betrages einstweilen eingestellt.

    >

    > 2. Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne

    > Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen.

    >

    > Gründe:

    > Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen.Der geltend gemachte

    > Rechtsbehelf bzw. das geltend gemachte Rechtsmittel ist zulässig und

    > erscheint nicht als völlig aussichtslos, §§ 719, 707, 700, 769 ZPO.

    >

    > Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne

    > Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen, weil nicht hinreichend glaubhaft

    > gemacht ist, dass die Säumnis, wegen der das Versäumnisurteil ergangen

    > ist, unverschuldet war, §719 Abs. 1 Satz 2 ZPO.“

    Bedeutet das ich fliege aus der Wohnung wäre super nett für antworten

    Mod: Ort des AG zensiert.

  • Du solltest da unbedingt Rücksprache mit deinem Prozessvertreter halten. Der sollte dir das am besten erklären können. Bereits das hier ein Versäumnisurteil vorliegt zeigt ja schon, das einiges schief gelaufen ist.

    Für mich scheint es so, dass zunächst ein Versäumnisurteil ergangen ist, weil man nicht zum Gerichtstermin erschienen ist und gegen dieses Urteil Einspruch erhoben worden ist innerhalb der Notfrist.

    Also fliegst du nicht aus der Wohnung.

  • Ok, was aber ist gemeint mit den 110% Sicherheitsleistung?

    Nehmen wir an, du schuldest 1.000€ dann sind 1.100€ beim Amtsgericht zu hinterlegen, beziehungsweise eine Bürgschaftsurkunde von einem Kreditinstitut vorzulegen.

    Die Formulierung klingt aber so, ob die bereits hinterlegt worden ist, aber wie gesagt, das solltest du unbedingt mit deinem Prozessvertreter absprechen.

  • Der Herr vom Amt für Wohnungssicherung teilte mir nun mit, dass das Problem das erteilte Versäumnis-Urteil sei und ich aufgrund dessen meine Wohnung verlieren könnte. Er rat mir dazu einen Anwalt hinzuzuziehen der mir dabei helfen könnte.

    Kennt sich jemand evtl. mit dieser Problematik aus? Wie hoch stehen die Chancen, dass ich aufgrund eines Versäumnis-Urteil trotzdessen, das alles bezahlt ist (Und weiter bezahlt wird selbstverständlich) aus meiner Wohnung raus muss?

  • Wie hoch stehen die Chancen, dass ich aufgrund eines Versäumnis-Urteil trotzdessen, das alles bezahlt ist (Und weiter bezahlt wird selbstverständlich) aus meiner Wohnung raus muss?

    Sofort zum Anwalt verdammt nochmal.

    Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch erhoben werden, jedoch nur 2 Wochen lang. Danach ist das Urteil rechtskräftig. Danach ist keine Heilung mehr möglich. Ob jetzt noch eine Heilung möglich ist, kann man nicht beantworten.

    Also nochmals: Anwalt, morgen gleich früh suchen!

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