Hallo Leute,
ich habe im Monat Mai aufgrund von drei offenen Monatsmieten von meiner Vermietung die fristlose Kündigung bekommen. Ich ging danach daraufhin direkt zum Jobcenter welche mich dann zum Amt für Wohnungssicherung schickten. Die sagten das die fristlose Kündigung geheilt werde wenn alle offenen Beträge bezahlt werden und ich dürfe dann dort weiter wohnen. Nun hat das Jobcenter die Miete gezahlt, jedoch habe ich postalisch einen Brief vom Amtsgericht bekommen den ich nicht so recht verstehe.
“wegen Räumung und Zahlung hat das Amtsgericht XXX
> durch die Richterin am Amtsgericht S**** am 03.09.2018 beschlossen:
>
> 1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Amtsgerichts
> XXX vom 15.08.2018, Geschäftszeichen: *****,
> wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren
> Betrages einstweilen eingestellt.
>
> 2. Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne
> Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen.
>
> Gründe:
> Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen.Der geltend gemachte
> Rechtsbehelf bzw. das geltend gemachte Rechtsmittel ist zulässig und
> erscheint nicht als völlig aussichtslos, §§ 719, 707, 700, 769 ZPO.
>
> Der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne
> Sicherheitsleistung wird zurückgewiesen, weil nicht hinreichend glaubhaft
> gemacht ist, dass die Säumnis, wegen der das Versäumnisurteil ergangen
> ist, unverschuldet war, §719 Abs. 1 Satz 2 ZPO.“
Bedeutet das ich fliege aus der Wohnung wäre super nett für antworten
Mod: Ort des AG zensiert.