Arbeiten bei Auszug lt. Mietvertrag

  • Hallo Community,

    ich möchte meinen Fall schildern und vielleicht kann mir jemand helfen oder hatte sowas schon mal. Ich bedanke mich voraus.

    Die Mietwohnung ist zum 30.09.18 gekündigt. Lt. Mietvertrag sollte die Wohnung alle 5 Jahre gestrichen werden (ich hätte in meiner Mietzeit 3x streichen müssen). Das habe ich aber nicht getan, da bei Einzug neu tapeziert wurde, ich Nichtraucher bin, selten zu Hause bin und ich es daher nicht für nötig empfand.

    Nun will der Vermieter zum Auszug fachmännisch gestrichen haben. Ist eigentlich klar und nichts dazu zu sagen, aber ........

    Bei meinem Einzug war abgeklärt, dass ich die Wohnung ungestrichen übernehme, ohne Tapete. Allerdings war eine Grundreingung vereinabart. Der Vormieter war Raucher und es war alles komplett verdreckt (Holzdecken, Türen, Schalter, Steckdosen). Diese Grundreinigung wurde aber nie durchgeführt. Alles das habe ich selbst in tagelanger Arbeit gereinigt und gesäubert. Die ganzen Mängel und Reinigung habe ich in einem Protkoll erfasst und das wurde vom Vermieter abgezeichnet mit der Bemerkung, dass dies be- bzw. verrechnet wird. Dies ist aber nie geschehen. Da ich auch nicht am Anfang direkt Ärger machen wollte, hatte ich das auch nie mehr beanstandet.

    Nun, da der Vermieter zum Schluss noch gestrichen haben möchte, habe ich das Thema aber wieder aufgegriffen mit der Begründung, dass ich die Wohnung gar nicht so dreckig verlassen kann, wie sie damals bei Einzug war. Lt. Vermieter zählt das unterschriebene Protokoll nicht mehr, da es zu lange her ist und er drängt auf den Mietvertrag und daher soll gestrichen werden.

    Kann mir dazu jemand etwas sagen ? Kann ich mit dem unterschriebenen Protokoll was anfangen ? Wenn die Tapete in ungestrichenem Zustand zurück bleibt ist die Wohnung immer noch in besseren Zustand, als ich sie bei Einzug hatte. Wie verhalte ich am besten, was kann ich tun, wenn ich was tun kann ?

    Vielen Dank an Euch

    Saarmann

  • Wenn Du eine unrenovierte Wohnung übernommen, also kannst Du nicht verpflichtet werden, bei Auszug zu renovieren.

    Der Zustand wurde mittels Übergabeprotokoll erfasst und auch vom Vermieter bestätigt. Hier kann er sich also nicht rauswinden.

    Alternativ mal prüfen, ob im Vertrag starre Fristen vereinbart wurden, d.h. dass Du aller 3,5,8 Jahre streichen musst.

    Das wäre nämlich auch unwirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich war zum Teil mit der unrenovierten Wohnung einverstanden. Und zwar verzichtete ich auf Anstrich. Die Tapete wurde entfernt, weil ich gesagt, hatte dass ich eh tapezieren lasse und daher ein Anstrich unnötig ist. Das war so abgemacht.

    Allerdings wurde die genannte und vereinbarte Grundreinigung nie durchgeführt und ich musste das alles selber machen.

    Der Vermieter beruft sich aber nun auf den Mietvertrag und dort steht drin, dass alle 3 Jahre renoviert werden muss, also gestrichen werden muss. Daher will er nun auf jeden Fall, dass ich die Wohnung neu gestreichen verlasse, weil ich auch in den 17 Jahren nie gestrichen habe. Und der Zeit hätte ich das lt. Vertrag 3x machen müssen.

    Das unterschriebene "Protokoll" mit der Aufstellung, was alles verdreckt und versifft war, interessiert ihn nicht. Das wäre 17 Jahre her. Ich sehe aber die anerkannte und nicht durchgeführte Grundreinigung als Teil des Mietvertrages, da es mir schließlich bestätigt wurde. Und nun soll es nicht mehr stimmen und zu lange her sein.

    Über Wochen habe ich in rund 23h alles gereinigt und gesäubert und das alles interessiert jetzt nicht mehr. Es wurde soagr gedroht, wenn es nicht fachmännisch gestrichen wird, dass er dann eine Firma kommen läßt und mir es dann in Rechnung stellt.

    Was tun ? Wie verhalten ? Bleibt dann nur den Anwalt ein zu schalten ? Oder doch streichen, damit erst mal am 30.09. Schluss ist und danach die Arbeiten über einen Anwalt in Rechnung stellen lassen ?

    Vielleicht kannst Du mir nochmal paar hilfreiche Tipps geben.

    Vielen Dank

    Saarmann

  • Noch ein Nachtrag zum "Protokoll".

    Es ist kein "Protokoll" mit beiden Unterschriften oder vorgefertigtes Formular. Sondern ein von mir geschriebenes Worddokument mit allen Mängeln und dies wurde vom Vermieter abgezeichnet.

  • Der Vermieter beruft sich aber nun auf den Mietvertrag und dort steht drin, dass alle 3 Jahre renoviert werden muss

    Um zielgerichtet diskutieren zu können brauchte man den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen. Entweder Wort für Wort abtippen, oder als .PDF hochladen.

  • Hallo Köbes,

    danke. Das muss ich dann heute Abend zu Hause machen.

    Das Urteil, dass diese starre Klauseln unwirksam sind habe ich gerade nach gelesen. Das Urteil ist von 2004. Mein Mietvertrag von 2001. Zählt das Urteil dann auch für die Verträge vor 2004 ?

  • Zählt das Urteil dann auch für die Verträge vor 2004 ?

    Kurz und knapp: Ja.

    Wenn es sich tatsächlich um starre Fristen handelt, dann sind keine Schönheitsreparaturen, wie Anstriche, durchzuführen. Hier ist es dann auch egal, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.


    Oder doch streichen, damit erst mal am 30.09. Schluss ist und danach die Arbeiten über einen Anwalt in Rechnung stellen lassen ?

    Nein, würde ich nicht machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leute,

    dann schreibe ich mal, was im Mievertrag steht:

    §14 Beendigung der Mietzeit

    ........Bezüglich der Schönheitsreparaturen bei Ende der Mietzeit gilt §11 des Vertrages.

    §11 Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen

    Punkt 2, Absatz 2:

    Wand- u. Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- u. Schlafräumen , Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre, Reinigen von Parkett- u. Teppichböden alle 5 Jahre, Lackieren von Heizkörpern und Rohren , Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle 5 jahre.

    Das sind doch dann wohl diese starren Fristen, die nicht mehr gültig sind, oder ?

    Heißt das nun, dass das oben erwähnte gilt ?

    Zitat von Leipziger82

    Wenn es sich tatsächlich um starre Fristen handelt, dann sind keine Schönheitsreparaturen, wie Anstriche, durchzuführen. Hier ist es dann auch egal, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.

    Bitte nochmal eine kurze Rückmeldung.

    Und sollte ich mir wohl einen Termin beim Anwalt nehmen, sonst wird doch keine Ruhe geben.

    Vielen Dank nochmal.

    Grüße

    Saarmann

  • Das sind doch dann wohl diese starren Fristen, die nicht mehr gültig sind, oder ?

    Nach dem von dir zitieren Teil ist es unwirksam und es gilt, das du nichts machen musst, außer die Wohnung besenrein zu übergeben.

    Aber es scheint ja so, ob du nur einen Teil von §11 zitiert hast, du solltest der Vollständigkeit zur Liebe, den ganzen §11 zitieren. Manchmal steht dann noch irgendwo "Die Fristen sind Richtwerte/Empfehlung" oder so ähnlich, dann kann sich das schnell ändern.

    Und sollte ich mir wohl einen Termin beim Anwalt nehmen, sonst wird doch keine Ruhe geben.

    Damit ist man auf der ganz sicheren Seite, weil der Anwalt eben den ganzen Vertrag prüfen kann.

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