Neue Nachbarn im DG tramplen und lärmen unerträglich

  • Hallo und guten Abend,

    seit mittlerweile knapp 2 Jahren bewohne ich meine erste Etagenwohnung als Mieter. Zuvor hatte ich nur DG Wohnungen bewohnt. Das Mehrfamilienhaus stammt aus den 70s oder 80s. Es sollte in allen Wohnungen Parkett in den Wohnzimmern und Laminat in den übrigen Räumen verlegt worden sein.

    Bis vor 3 Monaten hatte ich über mir eine angenehme 3-köpfige Familie bestehend aus Vater, Mutter und Sohn (um die 10 Jahre alt). Die 3 hatte ich nur sehr selten gehört. Wenn nur wenn etwas heruntergefallen ist oder kurz vor Mitternacht, wenn irgendein Gegenstand auf Rollen zur Seite gerollt wurde. Die Familie ist seit Mai raus und dafür ist eine neue 3-köpfige Familie eingezogen mit einem vielelicht 3 jährigen Kind. Es ging direkt in der ersten Woche los mit dem Lärm. Täglich wurde während der Ruhezeiten gebohrt und geklopft. Ich hatte mir gedacht, gut die werden ihre Möbel zusammenbauen, das kann ich vertreten. Allgemein ist die Nachbarschaft hier recht ruhig und dazu tollerant.

    Der Lärm zog sich über Wochen. Seit mitte Juli ist Schluss mit dem Umzugslärm, dafür kehrt immer mehr der Alltagslärm ein. Vormittags und Abends wird die Kindermusik laut augedreht und viel schlimmer, es wird den ganzen Tag getrampelt. Es ist so schlimm, dass ich morgens mit meinen Nachbarn aufstehen und damit auch abends mit ihnen schlafen gehen muss. Wenn es mir Tagsüber zu bunt wird, verlasse ich auch meine Wohnung und schleiche durch die Stadt und suche mir einen alternativen Ort an dem ich arbeiten kann. Ich muss sozusagen meinen Alltag nach den Leuten über mir richten.

    Nachts bzw. Abends ab 23 Uhr ist es hingegen ruhig, fast schon still.

    Am lautesten trampelt die Frau. Kaum zu glauben da sie klein und ein Fliegengewicht ist. Ihr Mann, ein stämmiger und mir nicht ganz koscher Kerl, trampelt nur ab und an aber wenn dann vibriert es auch manchmal der Boden. Ich hatte sie anfang August an der Tür abgefangen und genervt gebeten dass sie sich Schuhe kaufen und allgemein auf die Lautstärke beim Gehen achten, da es unerträglich ist durch die Holzböden. Sie stimmte mir zu, entschuldigte sich und versprach Besserung. Es passierte allerdings gar nichts.

    Meinen Vermieter / die Verwaltung brauche ich erst gar nicht ansprechen. Die machen hier gar nichts in den Wohnungen. Hauptsache von außen ist alles schick und irgendwann wird alles mal wieder renoviert. Selbst wenn ich klagen würde und die 10% Mietminderung einklagen könnte, wäre mir damit nicht geholfen.

    Auziehen ist allerdings auch keine gute Option. Ich bin ab Oktober bis Neujahr nur an Wochenenden hier und werde in dieser Stadt dann "nur" noch 10 Monate verbleiben. Das heißt konkret, dass ich mich erst ab Januar 2019 um eine neue Wohnung und einen Umzug kümmern könnte. Mal davon abgesehen, dass die Mietpreise im vergangenen Jahr explodiert sind und mittlerweile fast alle Wohnungen min. 12 Monate bewohnt werden müssen.

    Gibt es für mich als Mieter vielleicht noch andere Möglichkeiten das Problem zu lösen? Seitens der Nachbarn passiert nichts, der Vermieter wird sich (wieder) stur stellen und ein Umzug ist nicht möglich.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Allgemein zu Kinderlärm:

    Kinder können manchmal sehr laut sein. Sie schreien, weinen, lachen, machen Krach beim Spielen in der Wohnung oder im Garten. Der Gesetzgeber betont, dass Mieter den Lärm von Babys oder Kleinkindern in der Nachbarschaft tolerieren müssen. Allerdings fühlen sich manche Menschen durch lärmende Kindern gestört. Doch welchen Krach Nachbarn ertragen müssen und wie die Gerichte das Thema Kinderlärm sehen? Unser Artikel schafft Klarheit.

    Kinderlärm ist meistens erlaubt

    Immer wieder kommt es gerade in Mehrfamilienhäusern zu Konflikten zwischen Eltern von lärmenden Kindern und deren Nachbarn. Einerseits haben Mieter das Recht auf Wohnen ohne Lärm, andererseits kann nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei ohnehin nicht verboten werden. Generell gilt: Kinder dürfen laut sein. Nach dem Toleranzgebot im Bundesimmissionsschutzgesetz stellt der Lärm durch spielende Kinder im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar und muss daher hingenommen werden (§ 22 Abs. 1a BImSchG).

    Die Gerichte halten ebenso in ständiger Rechtsprechung, dass Kinderlärm keine Lärmbelästigung darstellt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist üblicher Kinderlärm hinzunehmen, da er zu den normalen Wohngeräuschen zählt (BGH, Urteil v. 22.01.03, VIII ZR 244/02). Das Babyschrei gehört ebenso zu der Art Kinderlärm und ist den anliegenden Nachbarn zuzumuten (AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 18.05. 82, 26 C 14/82). ......


    Gruß



  • Hallo Dotsink,

    hast Du denn schonmal Deine neuen Nachbarn darauf angesprochen, dass sie sehr laut sind?

    Wenn der Auszug bzw. die Meldung an die Hausverwaltung keine Option ist, scheinst Du mir hier recht alternativlos und solltest das Gespräch suchen.

    Sollte es danach immer noch laut sein, solltest Du Dich dennoch versuchsweise an die Hausverwaltung wenden.

    BG

  • Hallo ihr beiden,

    die Problematik mit dem Kinderlärm ist mir bekannt. Das Kind macht in meinem Fall auch den wenigsten Krach. Es schreit nicht, trampelt nur manchmal durch die Wohnung wofür ich aber Verständnis habe. Es ist nun mal ein Kleinkind. Die Eltern sind das Problem. :(

    Ja, ich hatte meine Nachbarin darauf angesprochen wie geschrieben. Von ihrem Mann distanziere ich mich lieber, wobei dieser auch eher selten Zuhause ist und trotz seiner Figur nicht ganz so unerträglich ist.

    Wenn ich das meinem Vermieter melden würde, wird dieser nichts machen können außer den Bodenbelag bzw. die Dämmung darunter erneuern, wogegen er sich wehren wird, da er wie geschrieben alles tut um keine "unnötigen" Investitionen tätigen zu müssen. Ich hatte bereits beim Einzug vorgeschlagen, dass die Decken neu verspachtelt werden da die Decken mit den Jahren und den scheinbar ständig wechselnden Mietern ganzschön gelitten haben. Dazu hatte ich darum gebeten eine Einbauküche einzubauen, welche auf die Kaltmiete aufgerechnet wird. Beides wurde abgelehnt.

    Sollte ich gegen meinen Vermieter vor Gericht ziehen, würde ich wohl nicht innerhalb der nächsten 12 Monate zu einem Ergebnis kommen, womit es mir dann fast schon egal sein kann.

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