Kündigung trotz Kündigungsverzicht

  • Hallo ihr lieben.

    Seit ein paar Tagen Wälze ich mich im Bett und bin etwas ratlos...

    Wir haben einen Mietvertrag. Eigentlich einen unbefristeten. Nur hat unser Vermieter zwischen die zeilen der mietdauer "(über fünf Jahre)", ergänzt.

    Wir würden nun gerne ein Haus besichtigen. Knapp 4 1/2 sind nun schon rum. Doch was, wenn ich vor diesen Jahren nicht kündigen kann.

    Es gibt etliche Artikel zu diesem Thema. U.a., dass soetwas max. Bis 4 Jahre rechtens ist, es seidenn, es wäre eine vorfomulierte klausel. Dann wäre jede zeitbegrenzung rechtens.

    ?Nun bin ich arg verwirrt...

    Da ich keinerlei Beispiele gesehen hab wie soetwas in welchem Fall auch immer, auszusehen hat...

    Kann mir hier jemand helfen? ?

    Titel angepasst! Darkshadow

  • Bis 4 Jahre rechtens ist, es seidenn, es wäre eine vorfomulierte klausel. Dann wäre jede zeitbegrenzung rechtens.

    Also, erstmal ist es ein Kündigungsverzicht, kein Zeitmietvertrag, darum habe ich den Titel mal angepasst.

    Dann ist eine Klausel über 4 Jahre nur wirksam, wenn es eine Individualvereinbarung ist. Wenn es eine AGB ist, dann ist diese unwirksam.

    Also stellt sich hier nur die Frage, ob es eine wirksame Individualvereinbarung ist. Handschriftliche Ergänzungen können ein Indiz sein für solche. Aber in der Rechtsprechung wird angenommen, das handschriftliche Ergänzungen innerhalb eines Formularmietvertrag auch als AGB gelten. Daher sollte die Klausel unwirksam sein.

    Auch sonst, ist die Ergänzung sehr ungenau und sehr offen für unterschiedliche Interpretationen. So wird man annehmen müssen, dass eine Kündigung mithin zum Ablauft der 5 Jahre möglich ist. Bei einer Regelmäßigen Kündigungsfrist von 3 Monaten, wären es also nur zwei zweite Monate, die man wohnen bleiben müsste.

    Also einfach in Ruhe das Haus angucken und falls man sich entscheidet auszuziehen, guckt man dann nochmal genauer. Weil in der Regel sind die ja auch erst ab einen bestimmten Datum zu mieten/kaufen, so dass selbst dann die 5 Jahre um sein sollten und man sich keine Sorgen darum machen muss.

  • Gerne :)

    Mietdauer

    Das Mietverhältnis beginnt am (...) und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    (direkt darunter ist handschriftlich hinzugefugt:)...

    Mietdauer über 5 Jahre


    Das ist alles, was dazu notiert ist.

    Allgemein wurde noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten unter dem Punkt 'Kündigung' handschriftlich hinzugefügt.

  • Danke :)

    ?Das dachte ich mir ja auch...

    Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht. Allerdings finde ich die Möglichkeiten, zu denen so etwas wirksam ist recht breit gefächert und mir fehlen da definitiv Erfahrungswerte.

    ?Also meinst du ich hätte definitiv den Grund zur Annahme, dass man mich im Ernstfall nicht auf diese 5 Jahre festnageln kann?

  • Nein, das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

    Selbst wenn die Sache verständlicher wäre: solche Klauseln sind auch unwirksam, wenn sie alle Möglichkeiten der Kündigung ausschließen und das wäre hier der Fall. Wenn man in diese Anhäufung von Wörtern einen beidseitigen Kündigungsverzicht interpretieren möchte.

    Aber ich denke ohnehin, dass du dir darüber nicht wirklich Gedanken machen musst. Wenn ihr jetzt sucht, sind die 6 Monate sowieso um. Bis der Notartermin ist, Nutzen-Lasten... erst danach würde ich an eurer Stelle kündigen, weil man oft erst nach dem Auszug der Bewohner den tatsächlichen Zustand erkennt. 3 Monate für das ganze Prozedere vorab ist nicht viel. Zumal die meisten Verkäufer, wenn sie selbst drin wohnen, mehrere Monate Vorlauf für den eigenen Umzug brauchen.

  • Ja, da haben sie wohl recht. Wir können besichtigen, sobald der Makler die Schlüssel hat. Auf den Bildern sieht es bewohnt aus, wurde uns jedoch nicht bestätigt.

    Ich bin ein echter schisser in solchen Dingen. Vorallem, wenn es darum ginge noch Monate lang Miete zu zahlen, neben einer kreditrate.

    Am liebsten würde ich meinen Vermieter darauf ansprechen, will ihn jedoch nicht aufscheuchen... ?

    Ich danke euch, für eure Hilfe. Ich bin nun etwas beruhigter und versuche die Sache strukturiert anzugehen.

  • Ja, da haben sie wohl recht.. Vorallem, wenn es darum ginge noch Monate lang Miete zu zahlen, neben einer kreditrate

    Über so etwas kann man mit der Bank sprechen. Denen ist ja dieses Problem sehr geläufig und deshalb besteht quasi immer die Möglichkeit, die Tilgung während dieser Zeit noch auszusetzen und nur die Zinsen zu zahlen. Diese sind ja in der aktuellen Zinslage sehr niedrig, sodass man dieses Geld auf jeden Fall zusätzlich zur monatlichen Miete aufbringen können sollte / muss meiner Meinung nach. Sonst sollte man die ganze Überlegung des Kaufs noch mal überdenken, wenn bereits wenige 100 € die finanzielle Situation ins Wanken bringen. Gerne zahlen tut man es natürlich trotzdem nicht, ganz klar und man sollte auch versuchen, diese Zeit so kurz wie möglich zu halten.

    Außerdem zahlt man den Kaufpreis i.d.R. erst mit der Übergabe des Objektes und vorher sollten auch keine Bankraten anfallen (mind. 6 Monate zinsfreie Bereitstellung der Kreditsumme vereinbaren). W

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (2. September 2018 um 11:43)

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