Beiträge von Evaleska

    Wow! Erstmal vielen Dank für sso viel imput!

    Auch, wenn es keine leichte kost ist, werde ich mich damit näher befassen müssen.

    Wie hat er es verlangt? Stand ein Zahlungsziel auf der Rechnung, erfolgte es in einem extra schreiben und wie genau war der Wortlaut?

    Er stand vor der Tür, überreichte uns die Abrechnung, die von einer Firma erstellt wurde und hat dazu gesagt, (nicht schriftlich) dass er das Geld bis Freitag haben will.

    Er wohnt mit im Haus, falls das zum Verständnis beiträgt.

    Lg und vielen lieben Dank

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich habe soeben meine Nebenkostenabrechnung erhalten, ist ne saftige Nachzahlung für mich, und mein Vermieter verlangt von mir, dass ich dies bis Freitag bezahle. Abgesehen davon, dass er sich mit vergangenen Abrechnungen teils 2 Jahre Zeit gelassen hat und wir uns erst auf weniger Vorrauszahlungen geeinigt haben, damit er nicht nachzahlen muss, glaube ich kaum, dass ein Zeitraum von2-3 Tagen zulässig ist. Ich habe auch schon überlegt die Abrechnung einfach mal prüfen zu lassen, weil ich fast vermute, dass es einen Grund haben könnte, mich schnell in diese Abrechnung einwilligen zu lassen. Was raten sie mir? Prüfen lassen? Und welche Frist habe ich einzuhalten? Im Mietvertrag selbst ist nichts weiteres dazu vermerkt.

    LG:S

    Ja, da haben sie wohl recht. Wir können besichtigen, sobald der Makler die Schlüssel hat. Auf den Bildern sieht es bewohnt aus, wurde uns jedoch nicht bestätigt.

    Ich bin ein echter schisser in solchen Dingen. Vorallem, wenn es darum ginge noch Monate lang Miete zu zahlen, neben einer kreditrate.

    Am liebsten würde ich meinen Vermieter darauf ansprechen, will ihn jedoch nicht aufscheuchen... ?

    Ich danke euch, für eure Hilfe. Ich bin nun etwas beruhigter und versuche die Sache strukturiert anzugehen.

    Danke :)

    ?Das dachte ich mir ja auch...

    Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht. Allerdings finde ich die Möglichkeiten, zu denen so etwas wirksam ist recht breit gefächert und mir fehlen da definitiv Erfahrungswerte.

    ?Also meinst du ich hätte definitiv den Grund zur Annahme, dass man mich im Ernstfall nicht auf diese 5 Jahre festnageln kann?

    Gerne :)

    Mietdauer

    Das Mietverhältnis beginnt am (...) und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    (direkt darunter ist handschriftlich hinzugefugt:)...

    Mietdauer über 5 Jahre


    Das ist alles, was dazu notiert ist.

    Allgemein wurde noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten unter dem Punkt 'Kündigung' handschriftlich hinzugefügt.

    Hallo ihr lieben.

    Seit ein paar Tagen Wälze ich mich im Bett und bin etwas ratlos...

    Wir haben einen Mietvertrag. Eigentlich einen unbefristeten. Nur hat unser Vermieter zwischen die zeilen der mietdauer "(über fünf Jahre)", ergänzt.

    Wir würden nun gerne ein Haus besichtigen. Knapp 4 1/2 sind nun schon rum. Doch was, wenn ich vor diesen Jahren nicht kündigen kann.

    Es gibt etliche Artikel zu diesem Thema. U.a., dass soetwas max. Bis 4 Jahre rechtens ist, es seidenn, es wäre eine vorfomulierte klausel. Dann wäre jede zeitbegrenzung rechtens.

    ?Nun bin ich arg verwirrt...

    Da ich keinerlei Beispiele gesehen hab wie soetwas in welchem Fall auch immer, auszusehen hat...

    Kann mir hier jemand helfen? ?

    Titel angepasst! Darkshadow

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