Hallo ihr lieben.
Seit ein paar Tagen Wälze ich mich im Bett und bin etwas ratlos...
Wir haben einen Mietvertrag. Eigentlich einen unbefristeten. Nur hat unser Vermieter zwischen die zeilen der mietdauer "(über fünf Jahre)", ergänzt.
Wir würden nun gerne ein Haus besichtigen. Knapp 4 1/2 sind nun schon rum. Doch was, wenn ich vor diesen Jahren nicht kündigen kann.
Es gibt etliche Artikel zu diesem Thema. U.a., dass soetwas max. Bis 4 Jahre rechtens ist, es seidenn, es wäre eine vorfomulierte klausel. Dann wäre jede zeitbegrenzung rechtens.
?Nun bin ich arg verwirrt...
Da ich keinerlei Beispiele gesehen hab wie soetwas in welchem Fall auch immer, auszusehen hat...
Kann mir hier jemand helfen? ?
Titel angepasst! Darkshadow