Vermieter braucht Hilfe mit einer nicht rechtssicheren Nebenkostenabrechnung

  • Hallo.

    Ich weis es gibt Vermieterforen, und was weis ich alles. Leider wird man dort wenn man eher Mieterfreundlich ist getrollt. Oder man möchte Kapital aus den Anfragen schlagen.

    Meine Fragen kann sicher auch jemand von euch beantworten, wenn er denn Lust hat.

    Zur Aufgabenstellung. Ich besitze ein Zweifamilienhaus. Eine Etage bewohne ich selbst, die andere meine pflegebedürftige Mutter. Ich habe in meinem Leben nie gemietet oder vermietet.

    Es geht nicht darum bis ins kleinste eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, sondern um eine faire Aufteilung der Heizkosten. (Wartung Heizung, Instandhaltung alles aussen vor)

    Das Haus hat für die Heizung getrennt zwei Wärmemengenzähler welche in KWh umrechnen. So weit so gut. (ja in anderen Foren trollen sie an der Stelle man braucht aber drei ......)

    Die verbrauchte Öl Menge steht fest. (am Anfang waren die Tanks lehr. Und nun sind sie wieder komplett voll wie am Anfang der Abrechnung.)

    Mein Problem ist das Warm Wasser. Da ich für die Berechnung nur die m³ und die Warmwasser Temperatur für jede Wohnung habe. In einer regelrechten Vermietung ist das ein No Go ich weis. Und desshalb möchte man mir in Vermieterforen auch nicht helfen. Aber es muss doch möglich sein auch damit eine für beide Seiten tragbare Abrechnung zu machen ? Auch ohne jetzt mittels Ausgangstemperatur auf die Ölmenge zu kommen (Wieviel Öl braucht man mit dem Kessel 1 m³ auf 55 grad zu bekommen...) Früher hat man doch auch nur so die Nebenkostenabrechnung gemacht ? es war ungenau, aber für beide Parteien gleich ungenau ?

    Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. Ich pflege lediglich meine Mutter in ihrer von mir kostenfrei zur Verfügung gestellten Wohnung, und möchte nur die Heizkosten nicht allein tragen.


    Also zusammenfassend :

    Ich habe die genaue verbrauchte Menge an öl.

    Ich habe für jede Wohnung einen Heizungswärmemengenzähler.

    Ich habe für jede Wohnung einen Warm Wasser Zähler.

    Ich habe die Warmwasser Temperatur ....

    Wie kann ich jetzt eine möglichst einfache Heizkostenabrechnung machen ? (wenn ich nicht die KW oder Gott weis was brauche, sondern nur den ca. prozentualen Anteil am verbrauchten Öl brauche ?

    MfG

    Bernd

  • Hmm Dann würde die Bettlegerige Frau deutlich mehr bezahlen, als wir zu dritt.

    Ausserdem gibt es ja Zähler.

    Nein kein Mietvertrag natürlich. Und wenn ich hier das Hick Hack lese wirds nach dem Tot meiner Mutter auch nie einen geben.

    Also das was mir jetzr so ein fällt, wäre ich nehme 70% der Ölmenge und teile dies durch die Geammt kwh der Heizungszähler, und nehme 30% der Ölmenge und teile es durch die Gesamtlieterzahl Warmwasser ?

    wird genauer sein wie Wohnfläche.

    Aber wie hat man das früher gemacht ? da gabs nur Wärmemengenzähler für die Heizung. .... mit Glück Warmwasser Zähler.

  • Nein kein Mietvertrag natürlich.

    Dann gibt es auch nichts was mietrechtlich relevant wäre.

    Sprich Du kannst das machen wie Du willst. Zum Beispiel auch nach Personen aufteilen. Gesamtkosten der Heizungsanlage, das ist mehr mehr als nur die Heizenergiekosten, durch 4 Personen x 1 Person für die Mutter.

  • Wäre diese Art der Abrechnung Fairer ? (siehe Anhang).

    Und die übrige Ölmenge teile ich durch die KWH der Heizungswärmemengenzähler ?

    Weil alles Andere ist sehr viel raten. Dies hier spiegelt wenigstens etwas den Verbrauch wieder oder ?

  • Die Umlage der Warmwasserkosten nach der benannten Formel ist eigentlich schon seit 2015 (?) unwirksam. Hier wären separate Wärmemengenzähler für das Warmwasser an der Heizungsanlage verpflichtend.

    Letztendlich spiegelt diese Berechnung gar nicht den tatsächlichen Verbrauch wieder. Eine Formel kennt keinen Verbrauch.

    Wenn Du ein Zweifamilienhaus besitzt, dann bist Du nicht an die Heizkostenverordnung gebunden, d.h. Du musst nicht nach Verbrauch abrechnen.

    Suche einfach einen halbwegs vernünftigen Abrechnungsmaßstab. Hier könnte beispielsweise die Personenanzahl sinnvoll sein, wenn die Wohnfläche deiner Meinung nach unfair wäre.

    Wenn Du die Werte von den Wasserzählern für das eine Jahr hast, dann lege es doch prozentual im Verhältnis zu Eurem Verbrauch um.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Diese Art der Warmwasserkostenermittlung ist mietrechtlich nicht mehr zulässig.

    Da Sie aber keinen Mietvertrag mit Ihrer Mutter haben können Sie das so machen.

    Sie können aber auch für Warmwasser einen Wärmemengenzähler installieren lassen. Dann haben Sie das ganz genau.

  • Öhm ja ich weis das es nicht zulässig ist. Wenn meine Mutter verstorben ist bleibt die Wohnung lehr. Da lohnt jetzt ein Wärmemengenzähler nicht. Früher war es doch auch relativ genau ? da gabs keine Wärmemengenzähler für warm Wasser.

    Ich muss doch erst mal wissen wieviel Öl für die Wasserberechnung herangezogen werden kann. Die Wärmemänge für Heizung ist ja in kwh vorhanden.

    Wenn sie BIS 2015 angewandt wurde, kann sie aber nicht so völlig falsch sein oder ? bzw. die beste Alternative wenn es nur Wasserzähler gibt richtig ?

    Nach Personenzahl wäre naja ... Sie ist Bettlägerig ... nach Quadratmeter sowiso, (sie bewohnt allein 160 m² das heist wirklich bewohnen nur einen Raum davon) Aber was haben die m² mit dem Warm Wasser verbrauch zu tun.

    Die Umlage der Warmwasserkosten nach der benannten Formel ist eigentlich schon seit 2015 (?) unwirksam. Hier wären separate Wärmemengenzähler für das Warmwasser an der Heizungsanlage verpflichtend.

    Letztendlich spiegelt diese Berechnung gar nicht den tatsächlichen Verbrauch wieder. Eine Formel kennt keinen Verbrauch.

    Wenn Du ein Zweifamilienhaus besitzt, dann bist Du nicht an die Heizkostenverordnung gebunden, d.h. Du musst nicht nach Verbrauch abrechnen.

    Suche einfach einen halbwegs vernünftigen Abrechnungsmaßstab. Hier könnte beispielsweise die Personenanzahl sinnvoll sein, wenn die Wohnfläche deiner Meinung nach unfair wäre.

    Wenn Du die Werte von den Wasserzählern für das eine Jahr hast, dann lege es doch prozentual im Verhältnis zu Eurem Verbrauch um.

    Prozentual wäre dies ja. Ja ich habe die Zählerstände alle. Aber ich muss ja erst mal wissen welche Öl menge ich prozentual auf den Warmwasser Verbrauch anrechnen muss. Oder kann.

    Ich verstehe auch garnicht wie ein Wärmemengenzähler da genauer sein kann. ... Er hat ja keine "Vorlauftemperatur" oder die Temperatur des frischwassers vor der Erhitzung. Der misst doch auch nur Durchfluss und Temperatur ? Das macht die Wasseruhr auch ...

    PS:Ah ok... Der Zähler kommt vor den Wasserspeicher dann ergibt es sinn. Man braucht

    also nur einen, und ermittelt dann nach den Wasseruhren.

    PS: hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von DasBrot (31. August 2018 um 10:16)

  • Genau, ein Wärmemengenzähler vors Warmwasser würde ausreichen. Der misst den Durchfluss in L und die Temperatur, daraus kann der Verbrauch genau ermittelt werden.

    Es gibt eine Formel, wie viele kwh ein Liter Öl in etwa liefert bzw. in deiner Formel steht das bereits drin. Daraus kannst du also die gesamte Verbrauchsmenge in kwh berechnen. Die kwh fürs Warmwasser kannst du über die Formel berechnen, indem du alle gezählten m³ Warmwasser zusammenrechnest und als Volumen einsetzt. Der Rest zur ermittelten Energie aus dem Ölverbrauch ist dann für die Heizung, egal wie viel die Heizungs-Zähler anzeigen. So war es bis 2014 korrekt.

    Wie gut die Berechnung ist, hängt sehr von den örtlichen Begebenheiten ab. Teilweise passt es gut, teilweise überhaupt nicht. Deshalb ja die Pflicht, den Verbrauch zu erfassen, weil es eigentlich auch kaum Aufwand ist. Meistens ist es problemlos möglich, den Zähler fürs Warmwasser einzubauen.

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