Schaden am Ceranfeld

  • In unserer Küche ist am äußeren Rand eine Ecke des Ceranfeldes abgebrochen. Wie genau es passiert ist, wissen wir nicht, vermutlich ist irgendwann mal etwas aus dem Schrank darüber drauf gefallen und der Schaden wurde nicht sofort bemerkt. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt, allerdings gehört das Ceranfeld zur Mietsache und wird wohl letztendlich zu ersetzen sein.
    Nun habe ich kürzlich beim Lesen des Mietvertrags unter §16 Abschn. 6 etwas gefunden, was sich, wenn ich es richtig verstehe, auf einen solchen Fall beziehen kann (entsprechender Abschnitt ist im angehangenen Bild zu sehen).

    Meine Frage ist nun, wie genau dieser Abschnitt im Bezug auf unsere Situation zu verstehen ist. Heißt das, dass, wenn das Austauschen/Reparieren des Ceranfeldes 100€ übersteigt, der Vermieter die Kosten dafür trägt?

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    des Forum einsetzen

    Grace

    Beste Grüße,

    Dennis

  • Hier sind Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten innerhalb zweier Kostengrenzen zu Lasten des Mieters wirksam vereinbart, die an sich der Vermieter zu tragen hätte, wenn der Mieter es in der Hand hat, durch einen schonenden Umgang mit den Installationsgegenständen auf die Entstehung und den Umfang des Reparaturbedarfs Einfluss zu nehmen.

    Ein Fallschaden, der ein Ceranfeld splittern lässt, fällt nicht darunter. Der wäre ein Fall für deine Versicherung.

    Hierbei hat sich der VM allerdings Alt gegen Neu anrechnen zu lassen meint, bei einer Lebensdauer eines Ceranfeldes von 15 Jahren pro Jahr der Nutzung 6,66% des Kaufpreises von seiner Forderung abzuziehen.

  • Zur Küche steht nichts separat im Vertrag?

    Wenn sie in der Miete inkludiert ist, müsste dies im Vertrag zu finden sein und auch entsprechende Klauseln dazu.

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