In unserer Küche ist am äußeren Rand eine Ecke des Ceranfeldes abgebrochen. Wie genau es passiert ist, wissen wir nicht, vermutlich ist irgendwann mal etwas aus dem Schrank darüber drauf gefallen und der Schaden wurde nicht sofort bemerkt. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt, allerdings gehört das Ceranfeld zur Mietsache und wird wohl letztendlich zu ersetzen sein.
Nun habe ich kürzlich beim Lesen des Mietvertrags unter §16 Abschn. 6 etwas gefunden, was sich, wenn ich es richtig verstehe, auf einen solchen Fall beziehen kann (entsprechender Abschnitt ist im angehangenen Bild zu sehen).
Meine Frage ist nun, wie genau dieser Abschnitt im Bezug auf unsere Situation zu verstehen ist. Heißt das, dass, wenn das Austauschen/Reparieren des Ceranfeldes 100€ übersteigt, der Vermieter die Kosten dafür trägt?
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Grace
Beste Grüße,
Dennis