Hallo zusammen.
Auf unserer Nebenkostenabrechnung wurde der Warmwasserverbrauch geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Verbrauchsplus von 80%. Der Kaltwasserverbrauch wurde abgelesen. Der Verbrauch lag 8% über dem Vorjahresniveau. Geschätzt wurde nicht nach den Werten unserer Wohnung aus den Vorjahren sondern nach dem Durchschnittsverbrauch der gesamten Wohnanlage.
Grund für die Schätzung war, dass die Funkabfrage der Wasseruhr nicht funktionierte. Diese Funktion, wurde Monate später repariert. Das Zählwerk an der Wasseruhr selbst funktioniert jedoch ohne Probleme. Eine manuelle Ablesung war jederzeit möglich, wurde aber von der Ablesefirma nicht durchgeführt. Eine Schätzung gem. § 9a der Herzkostenverordnung durch Geräteausfall liegt nach meiner Ansicht nicht vor. Wie seht Ihr das und was kann man dagegen tun. Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist bereits erfolgt.