Beiträge von Sunmaker

    Für mich ist die Fernablesung nur eine Vereinfachung der Ablesung. Von einem Geräteausfall gem. §9a der Heizkostenverordnung kann eigentlich nur dann gesprochen werden wenn der Zähler komplett ausfällt. Also auch das Zählwerk an der Uhr selbst. Man hätte uns ja schliesslich benachrichtigen können und wir hätten die Werte wie es auch bei Stromablesung üblich ist, selbst abgelesen.

    Hallo zusammen.

    Auf unserer Nebenkostenabrechnung wurde der Warmwasserverbrauch geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Verbrauchsplus von 80%. Der Kaltwasserverbrauch wurde abgelesen. Der Verbrauch lag 8% über dem Vorjahresniveau. Geschätzt wurde nicht nach den Werten unserer Wohnung aus den Vorjahren sondern nach dem Durchschnittsverbrauch der gesamten Wohnanlage.

    Grund für die Schätzung war, dass die Funkabfrage der Wasseruhr nicht funktionierte. Diese Funktion, wurde Monate später repariert. Das Zählwerk an der Wasseruhr selbst funktioniert jedoch ohne Probleme. Eine manuelle Ablesung war jederzeit möglich, wurde aber von der Ablesefirma nicht durchgeführt. Eine Schätzung gem. § 9a der Herzkostenverordnung durch Geräteausfall liegt nach meiner Ansicht nicht vor. Wie seht Ihr das und was kann man dagegen tun. Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist bereits erfolgt.

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