Für mich ist die Fernablesung nur eine Vereinfachung der Ablesung. Von einem Geräteausfall gem. §9a der Heizkostenverordnung kann eigentlich nur dann gesprochen werden wenn der Zähler komplett ausfällt. Also auch das Zählwerk an der Uhr selbst. Man hätte uns ja schliesslich benachrichtigen können und wir hätten die Werte wie es auch bei Stromablesung üblich ist, selbst abgelesen.
Beiträge von Sunmaker
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!