Warmwasserkosten geschätzt

  • Hallo zusammen.

    Auf unserer Nebenkostenabrechnung wurde der Warmwasserverbrauch geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Verbrauchsplus von 80%. Der Kaltwasserverbrauch wurde abgelesen. Der Verbrauch lag 8% über dem Vorjahresniveau. Geschätzt wurde nicht nach den Werten unserer Wohnung aus den Vorjahren sondern nach dem Durchschnittsverbrauch der gesamten Wohnanlage.

    Grund für die Schätzung war, dass die Funkabfrage der Wasseruhr nicht funktionierte. Diese Funktion, wurde Monate später repariert. Das Zählwerk an der Wasseruhr selbst funktioniert jedoch ohne Probleme. Eine manuelle Ablesung war jederzeit möglich, wurde aber von der Ablesefirma nicht durchgeführt. Eine Schätzung gem. § 9a der Herzkostenverordnung durch Geräteausfall liegt nach meiner Ansicht nicht vor. Wie seht Ihr das und was kann man dagegen tun. Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist bereits erfolgt.

  • §9a der Heizkostenverordnung sollte hier einschlägig sein. Eine fehlerhafte Funkübertragung steht einem Geräteausfall gleich, weil die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen. Warum man trotz der Funkübertragung eine manuelle Ablesung durchführen sollte, ist nicht ersichtlich und führt nicht zum Ausschluss des §9a.

    Die Schätzung selbst erfolgt dann so, da ja Vergleichswerte bei dir vor sind. Wenn du 20% der gesamten Verbrauchseinheiten genutzt hast, wird geschätzt das du wieder 20% der Verbrauchseinheiten genutzt hast. Eine bloße Umlage nach Fläche wäre nicht möglich.

  • Für mich ist die Fernablesung nur eine Vereinfachung der Ablesung. Von einem Geräteausfall gem. §9a der Heizkostenverordnung kann eigentlich nur dann gesprochen werden wenn der Zähler komplett ausfällt. Also auch das Zählwerk an der Uhr selbst. Man hätte uns ja schliesslich benachrichtigen können und wir hätten die Werte wie es auch bei Stromablesung üblich ist, selbst abgelesen.

  • Du muss die Norm bitte ganz lesen.

    Da steht " wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden"

    Dabei muss der andere zwingende Grund einem Geräteausfall gleich stehen, also die Werte dürfen nicht mehr im Nachhinein feststellbar sein. Genau das liegt hier vor, die Werte wurden nicht übertragen und können nicht mehr abgelesen werden, daher ist die Situation gleichzustellen mit einem Geräteausfall.

    So wurde von Gerichten auch schon Ablesefehler oder fahrlässiges Unterlassung der Ablesung unter §9a erfasst. Die sind da also eher großzügig damit. Eine fehlerhafte Funkübertragung ist eher vergleichbar mit einem Ablesefehler, da statt der tatsächliche Verbrauch ein anderer Wert liegt.

    Du kannst natürlich mit dem Vermieter darüber verhandeln wieviel du zahlen musst. Aber wenn es zu Eskalation kommt, hat in meinen Augen der Vermieter die besseren Karten.

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