Vermieter droht mit Kündigung

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bzw wir haben follgendes Problem.

    Wir haben eine Wohnung bezogen und zahlen warm 820 Euro.

    EIne Kaution von 1000 sollten gezahlt werden.

    Die Vermieterin ( Private) sagte uns beim Einzug am 1.08 wir können die Kaution ruhig so zahlen wie es passt und wenn es nur in Raten ist. Dann haben wir von der Bürgschaft gehört und gefragt ob wir das machen können. Die Vermieterin sagte ihr ist es egal wie wir das machen und was wir abschließen solange sie an das Geld kommt wenn was sein sollte.

    Nun sagte sie uns heute wir sollen bis ende September 1000 Euro auftreiben oder wir fliegen Fristlos raus.

    Was sollen wir tun? Kann sie das im Nachhinein? Obwohl sie sagte wie wir das machen ist egal? Wir zahlen Pünktlich die Miete und sind damit auch nicht im Verzug. Ebenso haben wir diese Kautionsbürgschaft ebenso schon 1 Jahr im Voraus bezahlt und alles ist schon dort Aktiv

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrHateSir (13. August 2018 um 23:10)

  • 1000 € Kaution sind sicher keine 2 Kaltmieten.

    Dann kann die Vermieterin nicht fristlos kündigen weil nicht gezahlt.

    Obwohl sie sagte wie wir das machen ist egal?

    Was sie sagte ist egal. Es ist eine Kaution vereinbart und die ist zu zahlen.

    Ebenso haben wir diese Kautionsbürgschaft ebenso schon 1 Jahr im Voraus bezahlt

    Hat die Vermieterin diese Bürgschaft nachweisbar akzeptiert?

    Das muß sie nämlich nicht. Ist vertraglich eine Barkaution vereinbart, muß die auch in bar gezahlt bzw. auf ein Konto der Vermieterin überwiesen werden.

  • Sie hat es nicht schriftlich angenommen.

    Aber bei einem Gespräch sagte sie uns woher die Kaution kommt ist egal.

    Hauptsache im Schadensfall kriegt sie Geld.

    Was ja auch kommt. Da ja alles schön bezahlt wurde.

    I’m Vertrag steht das wir das zahlen sollen und sowas. Aber bin nicht sicher ob was bar oder sowas. Aber sie hat im Gespräch ja gesagt woher ist egal Hauptsache in Ernstfall hat sie sas Geld.

    Ja sind 1000 Euro Kaution nur. Die Kaltmiete ist 700 noch was. Kann sie uns also nicht fristlos kündigen? Weil auf einmal haben wir es nicht. Wir können jeden Monat was davon zahlen. Aber auf einmal wird eng.

  • Aber sie hat im Gespräch ja gesagt woher ist egal Hauptsache in Ernstfall hat sie sas Geld.

    Rein rechtlich gehen mündliche Absprachen vor, aber sowas ist immer schwer zu beweisen, daher sollte man sich nur auf das schriftliche verlassen. Daher sollte die Kaution entsprechend des Vertrages gezahlt werden.

    Kann sie uns also nicht fristlos kündigen?

    Nein, das kann sie nicht. Siehe § 569 Abs. 2a BGB. Aber wohlgemerkt dürfte eine ordentliche Kündigung möglich sein.

  • Ja, wir wollen die Kaution ja zahlen so ist es nicht. Aber auf Einmal geht halt nicht. Und wir wollen jeden Monat 100 Euro überweisen soadss bis zum Ende der Kautionsversicherung die ja ein Jahr Läuft alles gezahlt haben.

    Weil sie hat dann quasi unser Geld plus die Bürgschaft über meinemietkaution.de wo wir das angeschlossen haben. Sie meint sie will das doch nicht haben, weil die Gehört hat das wenn was ist Sie kein Geld von der Kaution gesellschaft. Bekommt

  • Und wir wollen jeden Monat 100 Euro überweisen soadss bis zum Ende der Kautionsversicherung die ja ein Jahr Läuft alles gezahlt haben.

    Auf eine Ratenzahlung muß sie sich aber nicht einlassen. Jedenfalls nicht wenn schon 3 Monate ab Mietbeginn um sind.

  • Hallo!


    Dazu auch diese Information:

    Gewisse Rechte haben Mieter schon und Mieter sollte sie kennen.

    Was genau wurde im Mietvertrag vereinbart?

    Allgemeiner Hinweis, sich niemals auf mündliche Aussagen verlassen

    und grundsätzlich auf schriftliche Vereinbarungen bestehen. Nur

    Schriftliches lässt sich bei Streitigkeiten rechtssicher verwerten.

    Gruß



  • Das Recht die Kaution in Raten Zahlen zu dürfen, auch ohne Zustimmung, ist ja richtig.

    Allerdings nur in 3 Raten und nicht 7 wie der Fragesteller das möchte.

    Ich sehe grad Einzug/Mietbeginn war ja erst am 1.8., ich hoffe 2018 und nicht 2017;), dann wäre jetzt 1/3 der Kaution überfällig.

  • Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.

    Dann haben wir das mit der Bürgschaft gemacht und vorher alles abgesprochen und da war es ihr egal von wem das Geld im schadensfall kommt hauptsache es kommt.

    Und nun einen Monat später hat sie gesagt sie wolle das doch nicht mehr und will das Geld lieber haben.

  • Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.

    Das "Nach und nach" ist gesetzlich definiert. Nämlich als 3 Raten. Der Vermieter kann davon ausgehen, dass ihr das Gesetz kennt und auf euer Recht besteht, die Kaution in Raten zu bezahlen. Soweit ok und das gesteht er auch ja auch zu. Woher sollte der Vermieter ahnen, dass ihr alles in 10 Raten zahlen wollt? Oder habt ihr ihn konkret nach so vielen Raten gefragt?

    Laut Vertrag müsst ihr die Kaution überweisen (wohin eigentlich?), das habt ihr so unterschrieben und Verträge sind einzuhalten. Auf die mündlichen Absprachen würde ich nicht mehr bauen. Ihr müsstet die im Zweifelsfall alle beweisen und wenn ihr sagt, ihr hättet die Kaution ja nie überweisen wollen/können, sondern nur per Bürgschaft, öffnet ihr vielleicht noch mehr Tür und Tor, bzgl. Anfechntung des Mietvertrags, falsche Angaben vor Vertragsabschluss... Das Fass würde ich nicht aufmachen, das kann ein sehr teurer Gerichtsprozess werden. Ihr solltet zusehen, dass ab sofort alle Raten für die Kaution pünktlich eingehen und damit ist das Thema Kündigung hoffentlich vom Tisch. Das mit der Kautionsbürgschaft solltet ihr als Lehrgeld verbuchen, dass man nichts mündlich vereinbart, wenn schriftlich etwas anderes festgehalten wurde.

  • Hallo!

    Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.


    Dann haben wir das mit der Bürgschaft gemacht und vorher alles abgesprochen und da war es ihr egal von wem das Geld im schadensfall kommt hauptsache es kommt.


    Und nun einen Monat später hat sie gesagt sie wolle das doch nicht mehr und will das Geld lieber haben.


    Was genau wurde schriftlich vereinbart? Nochmal mündliche Absprache

    sind nicht gerichtsfest.

    Ich sehe grad Einzug/Mietbeginn war ja erst am 1.8., ich hoffe 2018 und nicht 2017, dann wäre jetzt 1/3 der Kaution überfällig.


    :D Fragen wir doch den Themenersteller! Also, wann seit ihr eingezogen?

    1. August 2018, diesen Monat?

    Gruß



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