Liebes Forum,
folgender Sachverhalt. Ich bin zum 01.09.2017 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe am selben Tag die Schlüsselübergabe gemacht. Dort wurde ein großer Kratzer im Parket festgestellt und in das Übergabeprotokoll mit aufgenommen. Zur Nachbesserung wollte die Vermieterin einen Kostenvoranschlag einholen, es reparieren lassen und dann von der Kaution abziehen. Für mich soweit i.O.
Nach mehreren Monaten fragte ich freundlich bei der Vermieterin nach, was mit der Kaution, Nebenkostenrückzahlung etc sei. - keine Antwort. Heute, am 10.08.2018, meinte Sie, dass sie vor ca. 8 Wochen einen Kostenvoranschlag eingeholt hat und es jetzt mit der Kaution verrechnet und mir den Restbetrag dann überweist. Neben der Tatsache, dass ich es unmöglich finde, dass Sie sich - auch nach mehrfacher Nachfrage - nicht zur Rückzahlung der Kaution geäußert hat, müsste ihr Anspruch gemäß §548 BGB doch aber schon verjährt sein. Oder sehe ich das falsch?
Meiner Meinung nach hätte sie doch während der ersten 6 Monate nach Wohnungsübergabe, also im Zeitraum zwischen dem 01.09.2017 und dem 01.03.2018, mit dem Kostenvoranschlag auf mich zukommen müssen und mir die Höhe des Schadens darlegen müssen, sodass ein Anspruch entsteht.
Oder bin ich auf dem Holzweg?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen und wünsche allen ein tolles Wochenende!
viele Grüße aus Berlin,
Philipp