Beiträge von Rasluka

    Hallo zusammen,

    die Situation ist folgende:

    ich bin zum 1.8. (zeitgleich mit zwei weiteren Untermietern) in die WG meines Freundes eingezogen. Da es keine generelle Untermieterlaubnis gibt, haben mein Freund und der andere Hauptmieter diese im Juni beim Vermieter beantragt. Der Vermieter hat daraufhin einen Entwurf über einen Nachtrag zum Mietvertrag geschickt, der folgende Punkte umfasst:

    1. Erhöhung der Grundmiete (da 5 statt 4 Personen - ok)

    2. Änderung der Namensschilder

    3. Übernahme von entstehenden Verwaltungskosten in Höhe von 178 €

    soweit so gut. Nun kommt allerdings der fragliche Punkt. Dazu muss ich ein bisschen weiter ausholen.

    In einem der Zimmer kam es bis vor kurzem immer wieder vor, dass bei starkem Regen Wasser durch die Fenster eingetreten ist. Die Mieter hatten den Vermieter darum gebeten, dieses zu beheben. Es wurde zunächst ein Handwerker vom VM engagiert, der den Mangel jedoch nicht behoben hat. Auf eine weitere Anfrage hin, engagierte der VM einen Gutachter, der feststellte, dass die Luftfeuchtigkeit im Wohnraum zu hoch sei und es sich somit bei der Feuchtigkeit im Bereich der Fenster um Kondenswasser handele. Der Gutachter verlangte für diese Erkenntnis 549 €, die die Mieter tragen sollten. Daraufhin gingen die Mieter zum Mieterverein, wo geraten wurde, den Betrag nicht zu zahlen. Von nun an gab es einen Schriftwechsel zwischen dem Anwalt aus dem Mieterverein und dem Anwalt vom VM, welcher jedoch kein Ergebnis lieferte, da der VM weiterhin auf Übernahme der Rechnung beharrt.

    Inzwischen trat das Problem mit dem Wassereintritt erneut auf, woraufhin die Mieter dem VM eine Frist zur Behebung setzten. Prompt erschien am übernächsten Werktag ein Handwerker, der die nach seiner Aussage völlig zerschlissenen Versiegelungen am Fenster erneuerte.

    Kommen wir nun zu Punkt 4 im Nachtrag zum Mietvertrag.

    Dieser besagt, dass der Mieter die Rechnung für den o.g. Gutachter plus alle entstandenen Anwaltskosten übernimmt.

    Diesem Punkt haben die Hauptmieter nicht zugestimmt - somit hat der VM die Erlaubnis zur Untermietung verweigert und darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Untervermietung einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellt.

    Die Frage ist also: Kann der VM die Untermieterlaubnis aus dem genannten Grund verweigern?

    Können wir die Erlaubnis einklagen? Müssen wir Angst haben, aus der Wohnung geworfen zu werden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Ja, den Jemand hat er ausgesucht. Allerdings ist mir nicht bekannt, ab wann der nun einziehen wird oder ob der überhaupt schon was mit ihm fest gemacht hat.
    Es wird wohl so oder auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen und ich muss dann damit klarkommen, dass meine Mietkaution einbehalten wird.
    Hmm, ob das mit der unwirksamen Kündigung hilfreich ist weiß ich auch nicht...ich denke eher nicht. :D

    Ok, danke schonmal.
    Hmm, in dem Zimmer befindet sich nur ein Schrank, den ich genutzt habe. Gibt es denn irgendwo eine genaue Definition, was alles enthalten sein MUSS?

    Z.B. hier steht: "Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen

    Voraussetzung ist ferner, dass der Hauptmieter als Vermieter den oder die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Überwiegende Ausstattung bedeutet, dass der Vermieter mehr als die Hälfte der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellt (AG Köln WuM 1971, 156).

    Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Spüle, Herd, Gardinen, Bett, nicht aber Geschirr oder sonstiger Hausrat. Maßgebend ist die funktionale Bedeutung, nicht der Wert der Gegenstände." (http://www.mietrecht.org/untervermietun…liertes-zimmer/)

    Bis auf das Bett trifft das ja soweit zu. Ach nee, da steht ja auch nur "mehr als die Hälfte"...

    Könnte man dann also von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen?

    Edit: Seine Begründung war, dass es ihm zu laut war als mein Freund zu Besuch war und das jemand von uns angeblich die Klobürste nicht benutzt hätte.

    Hallo,
    ich bräuchte euren fachkundigen Rat!

    Ich bin am 1.4. zur Untermiete eingezogen und mir wurde dann (aus in meinen Augen nichtigen Gründen) am 28.5. das Untermietverhältnis zum 31.8. gekündigt.
    Der Hauptmieter hat mir dann gesagt, es sei auch in Ordnung, wenn ich zum 31.7. die Wohnung verlasse. Ich habe allerdings schon zum 1.7. ein neues Zimmer zur Untermiete gefunden. Dies habe ich ihm auch gesagt und ihm angeboten, die Miete für Juli teilweise zu entrichten, was er auch akzeptiert hat. Jetzt war er 3 Wochen verreist und ist plötzlich der Meinung, ich hätte gesagt, dass ich erst zum 1.8. ausziehen würde und dass ich bis zum 31.8. verpflichtet sei, den Vertrag zu erfüllen.

    Meine Frage ist nun, ob er tatsächlich von mir verlangen kann, dass ich die Miete für Juli und August komplett zahle, wenn ich den Wohnraum nicht mehr nutze.
    Dass man als Hauptmieter dazu verpflichtet ist, ist klar - aber wie sieht es da bei Untermietern aus?

    Vielen Dank im Voraus!

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