Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Teil des Forums. Es geht darum, dass ich den Mietvertrag kündigen möchte, den ich am 20.07.2017 abschloss. Ich kenne mich selbst mit solchen Dingen nicht aus, es ist auch mein erster Mietvertrag.
Dort steht folgendes:
"§2 Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2017
2. Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 30.09.2019 erklären. *
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
* Ein Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.
3. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches."
Handelt es sich hier um einen echten Zeitmietvertrag/befristeten Vertrag? Oder ist diese Formulierung ungültig? Kann ich einfach die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten nutzen?
Erst habe ich versucht (mit Erlaubnis des Vermieters) einen Nachmieter zu finden, um aus dem Mietvertrag rauszukommen. Aber er möchte für den Nachmieter einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete schließen. Ich suche jetzt seit drei Monaten und finde niemanden, der die Wohnung übernehmen würde. Eigentlich ist es eine gute Studentenwohnung in guter Lage, aber der (angeblich nach dem Mietspiegel berechnete) neue Mietpreis ist für die meisten eben zu hoch.
Kann mir jemand weiterhelfen?