Beiträge von vincoldt

    Nur der Wortlaut ermöglicht eine Beurteilung, ob man das als Kündigung werte könnte. Hast du dieses Schreiben eigenhändig unterschrieben?

    Nein, es war eine E-Mail. Ich hatte erst nur telefonischen Kontakt zu dem Ansprechpartner der Immobiliengesellschaft (ich weiß, dumm von mir, jetzt weiß ich es besser). Irgendwann kam dann eine E-Mail, er würde nicht mehr dort arbeiten und von meinem Anliegen, aus der Wohnung ausziehen zu wollen, sei nichts im System vermerkt. Darum habe ich dann nochmal alles per E-Mail geschrieben (am 04.07., also doch nicht im Juni, sorry):

    "Sehr geehrte Frau ---------,


    ich hatte bereits im April vor, mein Studium an der Universität ----------- zu beenden und dafür an der Uni --------- weiter zu studieren. Darüber setzte ich Herrn ----------- in Kenntnis, der mir dann riet, mit der Suche nach einem Nachmieter zu beginnen. Ausziehen möchte ich zum 01.08.18. Von der Universität bin ich seit dem 19.06. exmatrikuliert und bereits an der Uni -------- immatrikuliert.


    Mit freundlichen Grüßen,
    ------------"

    Ich habe jetzt gelesen, dass ein Gericht geurteilt hat, Studenten müssten flexibel bleiben dürfen und seien daher von einer solchen Klausel zum Kündigungsverzicht ausgeschlossen. Heißt das, ich kann kündigen? Kann ich mich irgendwie auf diese Information beziehen?

    Und: zwar gab es noch keine offizielle Kündigung meinerseits, aber ich habe im Juni bereits den Vermieter schriftlich darüber informiert, dass ich ausziehen möchte, um woanders zu studieren. Lässt sich das irgendwie rückwirkend gültig machen (wegen der 3 Monate Kündigungsfrist) oder muss ich die gesamten drei Monate (wahrscheinlich dann ab dem 03.09.,also bis zum 03.12., richtig?) warten, ehe der Mietvertrag gekündigt ist?

    Ok, das klingt schonmal gut. Ich habe den Rat erhalten, mich im Mieterverein in Leipzig anzumelden, um mich dort beraten zu lassen. Das werde ich jetzt wohl machen.

    Ich glaube nicht, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt, ich habe ja einfach nur diesen Vertrag vorgesetzt bekommen und unterschrieben. Da wurde nichts verhandelt.

    Könnte ich trotzdem jetzt schon eine Kündigung schreiben, diese Information da vielleicht einbauen, damit (sofern Kündigung möglich) diese dann so früh wie möglich wirksam wird?

    Bis jetzt stand ich immer über einen Ansprechpartner der Immobiliengesellschaft mit dem Vermieter in Kontakt. Soll ich dort auch die Kündigung hinschicken?

    Danke für die Hilfe.

    Zwei Beiträge zusammengefügt

    Grace

    Ich bin seit dem 19.06. exmatrikuliert und beziehe seit Juli kein BaföG mehr. Ich möchte den Mietvertrag kündigen, weil ich in eine andere Stadt ziehen möchte, um dort zu studieren. Dort bin ich auch schon immatrikuliert (das Studium beginnt im Oktober). Dem Vermieter ist all dies bekannt, er wusste auch von Anfang an, dass ich Student bin. Welche Möglichkeiten gibt es denn da?

    Übrigens noch eine Frage: Ich sollte eine Bürgschaft abschließen, das habe ich auch gemacht (bzw. ein Familienmitglied hat es für mich gemacht). Zusätzlich wurde eine Kaution von drei vollen Kaltmieten gezahlt. Ich habe jetzt gelesen, dass in diesem Fall die Bürgschaft gar nicht gültig ist. Stimmt das?

    Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier im richtigen Teil des Forums. Es geht darum, dass ich den Mietvertrag kündigen möchte, den ich am 20.07.2017 abschloss. Ich kenne mich selbst mit solchen Dingen nicht aus, es ist auch mein erster Mietvertrag.

    Dort steht folgendes:

    "§2 Mietzeit

    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2017

    2. Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 30.09.2019 erklären. *

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

    * Ein Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.

    3. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

    4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches."

    Handelt es sich hier um einen echten Zeitmietvertrag/befristeten Vertrag? Oder ist diese Formulierung ungültig? Kann ich einfach die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten nutzen?

    Erst habe ich versucht (mit Erlaubnis des Vermieters) einen Nachmieter zu finden, um aus dem Mietvertrag rauszukommen. Aber er möchte für den Nachmieter einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete schließen. Ich suche jetzt seit drei Monaten und finde niemanden, der die Wohnung übernehmen würde. Eigentlich ist es eine gute Studentenwohnung in guter Lage, aber der (angeblich nach dem Mietspiegel berechnete) neue Mietpreis ist für die meisten eben zu hoch.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

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