Mietkürzung wegen diversen Mängeln

  • Guten Morgen.

    ich habe eine frage.

    Vor ca. 2 Monaten bin ich in meine jetzige Wohnung gezogen , bis zum Einzug war alles gut.

    Was mir aber aufgefallen ist , das mein Vermieter bei der Übergabe mir kein Protokoll bzw. kein Übergabe Protokoll erstellt hat über die Vorhandenen Mängel die Aktuell folgende sind:

    Telefondose ist defekt , so das die Telekom nicht schalten kann und er sich weigert diese zu Reparieren da er meint das ich kein Anrecht habe und ihn erst um Erlaubnis bitten muss
    Klingel und Sprechanlage ist defekt
    Eingangstür im Haus lässt sich nicht abschließen so das jeder hineinspazieren kann und das Tag und Nacht
    Keinen Schlüssel für die Mülltonnen so das ich meinen Abfall weg werfen kann

    Ich habe ihn jetzt mehrmals schriftlich drauf hingewiesen mit der Antwort ich sollte doch aufpassen was ich schreibe ansonsten lerne ich ihn von einer anderen Seite kennen .
    Laut meiner Auskunft von den Mitmietern hat er zwar Handwerker die jedoch keine Firma haben bzw. kein Gewerbe besitzen und diese die Arbeiten für ihn unter der Hand erledigen was mir so ne bisschen angst macht , da ich den Herd über eine Elektrofirma anschließen lassen habe und mir der Handwerker gesagt hat das die Starkstromleitung so nicht verlegt werden dürfte und diese eine Gefahr ist und dadurch sogar mein Herd Kaputt gehen kann.

    Nun ist die frage was ich da am besten machen kann ob ich da die Miete kürzen kann oder nicht.

  • Nun ist die frage was ich da am besten machen kann ob ich da die Miete kürzen kann oder nicht.

    Nö, bestenfalls 1 oder 2 %, das bringt aber nichts. Beim Telefon hat er ein wenig Recht mit seiner Ansicht. Außer in deinem Mietvertrag ist der Telefonanschluss zugesichert. Wenn nicht, dann musst du ein Kabel vom Übergabepunkt im Keller zu deiner Wohnung verlegen lassen. Da musst du aber den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen.

    Bei defekter Klingel und Sprechanlage schreibe dem VM, dass du die Dinge von einem Handwerker machen lässt und mit der Miete verrechnest. Den Schlüssel für die Mülltonnen kannst du dir von einem Mitmieter ausleihen und dann ein Duplikat anfertigen lassen.

  • Hallo Ultikulti,

    gibt es in Deinem Mietvertrag einen Passus, aus welchem sich ein Anspruch auf ein Übergabeprtokoll herleiten ließe?


    Mögliche Fundstellen:

    - Regelungen über den sog. vertragsgemäßen Zustand: "... der vertragsgemäße Zustand ergibt sich aus dem Mietvertrag i.V.m. dem Übergabeprotokoll..."

    - Regelungen über Raumaustattung: "...Näheres siehe Übergabeprotokoll..."

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