Hallo,
uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt.
In der Kündigung steht:
unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum 30.04.2019...beziehungsweise zum nächstmöglichen Termin...aufgrund von Eigenbedarf....
Jetzt könnten wir eine neue Wohnung zum 1.9.2018 beziehen - das wäre für uns der nächstmögliche Termin.
Können wir jetzt unkompliziert aus dem Mietvertrag raus?