Hallo,
hier liegt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vor. Die Gründe sind so larifari.
Wir möchten der Kündigung widersprechen. Nichtsdestotrotz werden wir uns nach einer neuen Bleibe umschauen und werden auch umziehen wenn alles passt.
Das kann noch während der Widerspruchsfrist passieren, aber auch danach.
Szenario 1: wir finden etwas vor der Widerspruchsfrist:
Der Vermieter der wegen Eigenbedarf gekündigt hat zieht nicht ein und/oder vermietet/verkauft die Wohnung neu. -> er macht sich Schadenersatzpflichtig.
Szenario 2: wir finden erst etwas nachdem wir der Kündigung widersprochen haben (ich denke nicht das der Vermieter da weiterere Instanzen bemühen wird, da er jeden Gerichtsprozess mangels wirklichen Gründen verlieren würde)
Frage:
Da wir ohne EB-Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätten etwas neues zu suchen, macht sich der Vermieter dennoch Schadenersatzpflichtig wenn er nach unserem Auszug nicht selbst einzieht und die Wohnung z.b. neu vermietet?
Falls nein, dann doch lieber nicht widersprechen und so lange wohnen bleiben bis wir etwas passendes gefunden haben?
Gruß
Stefan