Beiträge von sre

    Hallo,

    hier liegt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vor. Die Gründe sind so larifari.
    Wir möchten der Kündigung widersprechen. Nichtsdestotrotz werden wir uns nach einer neuen Bleibe umschauen und werden auch umziehen wenn alles passt.
    Das kann noch während der Widerspruchsfrist passieren, aber auch danach.

    Szenario 1: wir finden etwas vor der Widerspruchsfrist:
    Der Vermieter der wegen Eigenbedarf gekündigt hat zieht nicht ein und/oder vermietet/verkauft die Wohnung neu. -> er macht sich Schadenersatzpflichtig.

    Szenario 2: wir finden erst etwas nachdem wir der Kündigung widersprochen haben (ich denke nicht das der Vermieter da weiterere Instanzen bemühen wird, da er jeden Gerichtsprozess mangels wirklichen Gründen verlieren würde)


    Frage:
    Da wir ohne EB-Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätten etwas neues zu suchen, macht sich der Vermieter dennoch Schadenersatzpflichtig wenn er nach unserem Auszug nicht selbst einzieht und die Wohnung z.b. neu vermietet?

    Falls nein, dann doch lieber nicht widersprechen und so lange wohnen bleiben bis wir etwas passendes gefunden haben?

    Gruß
    Stefan

    Hallo,

    uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt.
    In der Kündigung steht:
    unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum 30.04.2019...beziehungsweise zum nächstmöglichen Termin...aufgrund von Eigenbedarf....

    Jetzt könnten wir eine neue Wohnung zum 1.9.2018 beziehen - das wäre für uns der nächstmögliche Termin.
    Können wir jetzt unkompliziert aus dem Mietvertrag raus?

    Hallo Gemeinde,

    unsere Nebenkostenabrechnung ging Heilig Abend ein.

    Heute mal geguckt.

    Es wurde bei einigen Positionen Personen x Tage abgerechnet, aber es fehlt die Info über die Gesamtanzahl der Personen im Objekt.

    Ist das bereits ein formeller Fehler?

    Die Warmwasserkosten wurden gekürzt, aber leider kein Hinweis warum und in welchen Dimensionen. Wir haben keine gesonderte Wasseruhren für Warmwasser.
    Auch die qm-Zahl der Abrechnung stimmt nicht mit denen in der Abrechnung überein. Hier bewohnen wir lt. Mietvertrag 10qm mehr als abgerechnet.
    Hinzu kommen noch ein paar Dinge die ich einfach nicht nachvollziehen kann.

    Ist die NK-Abrechnung damit ungültig? Ich meine, selbst schuld, wenn man sich als Vermieter so lange Zeit lässt eine NK-Abrechnung zu erstellen.

    Hallo, bestimmt eine doofe Frage, aber was bedeutet Altersruhesitz im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?
    Habe mir noch keine Gedanken über meinen Altersruhesitz gemacht - bin aber auch noch kein Rentner.

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