Hallo zusammen,
eine Freundin bekommt am Samstag, den 27.7. ihre neue Mietwohnung vom Vermieter übergeben. Vertragsbeginn ist der 1.8.
Aussage bei Vertragsunterzeichnung (ich war dabei) laut Vermieter "Sie können ab 27.7. in die Wohnung, Miete und Nebenkosten für die paar Tage schenke ich Ihnen".
Nun schreibt der Vermieter heute per Handy: "am Samstag 1. Miete mitbringen". Ich rufe nochmal in Erinnerung: Mietvertrag läuft erst ab 1.8.
1. Frage: Ist man als Mieter dazu verpflichtet, die Miete auf Wunsch des Vermieter bar zu bezahlen?
2. Frage: Ist es rechtens, dass ein Vermieter die Miete (in bar) vor Mietbeginn verlangt?
Im Mietvertrag wurde die übliche Klausel unterschrieben: "Miete ist bis spätestens 3. Werktag auf das Konto des Vermieters zu überweisen....."
Nach meinem Verständnis ist meine Freundin nicht dazu verpflichtet, die 1. Miete (und hier ist scheinbar die Miete für den Monat August, nicht für die paar Tage Übergang gemeint)
VOR Vertragsbeginn zu bezahlen, richtig?
DANKE!