Mietwohnung unrenoviert übernommen.

  • Guten Tag , wir wohnen seid August 2017 in einer schönen großen Wohnung.

    Wir haben aber Zeitnah vor, uns ein Haus zu kaufen.

    Die Wohnung haben wir damals unrenoviert übernommen, ist auch so im Übergabeprotokoll hinterlegt.

    Der damalige Fußboden ( Laminat) war schon bei Einzug defekt, dies ist auch so aufgeführt.

    Mit dem Vermieter würde schriftlich ohne Unterschfrift festgelegt, das er den Boden stellt und wir diesen verlegen.

    Was mich schon geärgert hat , aber okay.

    Wir haben die Wände zur Hälfte weiß gestrichen , an manchen Ecke ist noch großflächig die alte Farbe ( Gelb).

    Meine Frage , was müssen wir bei Auszug noch machen , der Boden ist zur Hälfte verlegt , es fehlen noch kleine Ecke und die Montage der Fußleisten.

    Lg

  • Mit dem Vermieter würde schriftlich ohne Unterschfrift festgelegt, das er den Boden stellt und wir diesen verlegen.

    Und warum ist der Boden noch nicht verlegt? Ganz schnell nachholen, denn hier gibt es ja etwas Schriftliches, das dies belegt. Bei den Wänden hängt es tatsächlich in erster Linie davon ab, ob eine "Schlimmverbesserung" stattgefunden hat, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

  • Auch bei Übernahme in unrenoviertem Zustand hat man sich an zugesichterte Bodenverlegearbeiten einschl. Abschlussleisten zu halten und aus Rechtsgrund Mängelbeseitigungspflicht den geschuldet vertragsgemäße Zustand herzustellen.

    Die Mietsache darf deshalb weder mit halbfertigem Bodenbelag noch mit halb gestrichenen Wänden, zumal in auffälliger gelber Farbstellung, die dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten nicht entsprechen dürfte, zurückgegben werden.

    G Toschi

  • Hallo efsjefo123,

    ist es für Dich eine Option, Dir von Deinem Vermieter schriftlich seinen Erwartungshorizont mitteilen zu lassen?

    Eventuell beharrt er weder auf auf Verlegearbeiten noch Malerarbeiten - unabhängig davon, ob Du diese nun tatsächlich schuldest.


    Die Malerarbeiten betreffend stimme ich Köbes zu. Wenn Du bereits gestrichen hast und die Qualität mehr oder minder einer "Verschlimmbesserung" entspricht, dann hast Du dir selbst die Pflicht zur fachgerechten Nacharbeit generiert.

    Wir haben die Wände zur Hälfte weiß gestrichen , an manchen Ecke ist noch großflächig die alte Farbe ( Gelb).

    Diese Zeile liest sich wie eine "Verschlimmbesserung". Eventuell solltest Du mit Deinem Vermieter durch die Wohnung gehen und mit ihm seine "Ansprüche" besprechen.

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