• Hallo ich und mein Freund ( Lebensgemeinschaft , er hat Arbeit ) habe ein Großes Problem .
    1: es sind noch 5 Mieten offen bei VM
    2: Bekommen keine Betriebskosten erklärung
    3: Terme ist defekt ( vebraucht zu viel Strom )
    4: Extreme Risse in der Wand ( Vermieter sagt Haus setzt sich ) Risse werden aber immer Schlimmer :(


    Haben wir dennoch das Recht etwas beim VM zu bemängeln wegen der Oben genannten Dinge 2-4 ?

  • Hallo ich und mein Freund ( Lebensgemeinschaft , er hat Arbeit ) habe ein Großes Problem .
    1: es sind noch 5 Mieten offen bei VM

    Damit ist der Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung erfüllt

    2: Bekommen keine Betriebskosten erklärung
    3: Terme ist defekt ( vebraucht zu viel Strom )

    Wenn es ein elektrischer Durchlauferhitzer ist, dann ist der Stromverbrauch bauartbedingt sehr hoch, denn der Anschlusswert ligt zwischen 18 und 24 kWh. Wenn es ein anderes Gerät ist, sollten Sie es schon etwas näher beschreiben.

    4: Extreme Risse in der Wand ( Vermieter sagt Haus setzt sich ) Risse werden aber immer Schlimmer :(

    Da muss man warten bis sich das Haus tatsächlich gesetzt hat. Erst danach ist eine Reparatur möglich.

    Haben wir dennoch das Recht etwas beim VM zu bemängeln wegen der Oben genannten Dinge 2-4 ?

    Zur Betriebskostenabrechnung ist der Vermieter verpflichtet, wenn Sie zu Ihrer Miete eine Vorauszahlung der Nebenkosten leisten. Wenn er es unterlässt, dann müssen Sie ihn auf die Erstellung dieser Abrechnung verklagen. Aber ob das was bringt bei Punkt 1?

  • hallo also habe mit einem Anwalt geredet und er meinte auch wenn mieten offen sind , muss der Vermieter die Mengel beseitiegen . Nächste woche bring ich alles zum amwalt und dann klären wir das .. Denn so geht es ja auch nicht ..
    LG

  • hallo also habe mit einem Anwalt geredet und er meinte auch wenn mieten offen sind , muss der Vermieter die Mengel beseitiegen . Nächste woche bring ich alles zum amwalt und dann klären wir das .. Denn so geht es ja auch nicht .. LG


    Richtig, so geht es nicht:
    Mietrückstände (vor allem fünf!! MM) haben m.M. nichts mit Mängeln an der Mietsache zu tun, vor allem, wenn sie nicht vom VM zu verantworten sind.
    Du solltest zum Beratungstermin auch Infos mitnehmen, aus denen erkenntlich ist, wie der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten ist, evtl. auch frühere Abrechnungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (26. März 2011 um 22:25)

  • Richtig, so geht es nicht:

    Du solltest zum Beratungstermin auch Infos mitnehmen, aus denen erkenntlich ist, wie der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten ist, evtl. auch frühere Abrechnungen.


    Also Betriebskostenabrechnungen habe ich hier noch nie gesehen , das ist ja auch immer der Grund bei den anderen mietern wenn die was bemängeln * wir schicken euch keine Betriebskostenabrechnung*
    Und ich seh auch nicht ein das es so weiter geht . Und wir zahlen die Offenen Mieten ja auch in raten ab so das uns keiner mehr was kann .

  • Maja84:
    "Also Betriebskostenabrechnungen habe ich hier noch nie gesehen ,"
    Wie lange wohnst Du denn schon dort?

    "das ist ja auch immer der Grund bei den anderen mietern..."
    Deren Angelegenheiten.

    "Und ich seh auch nicht ein das es so weiter geht . Und wir zahlen die Offenen Mieten ja auch in raten ab so das uns keiner mehr was kann ."
    Da siehst Du, wie tolerant mache VM so sind...

  • 2 Jahre lebe ich schon hier und in den habe ich noch nie eine gesehen .
    Zu den Raten abzahlung muss ich sagen : Das haus ist so alt und abgelegen , das hier nie mehr einer einziehen wird . weil einfach zu viel gemacht werden muss ..

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