Hallo danke
ich hab sie nicht bedroht und schon gar nicht ihre Mutter mit Prügel und auch nicht beschimpft
und ihre Gerichtskosten Anwaltskosten kann ich auch nicht bezahlen hab nur geringe frührente
Hallo danke
ich hab sie nicht bedroht und schon gar nicht ihre Mutter mit Prügel und auch nicht beschimpft
und ihre Gerichtskosten Anwaltskosten kann ich auch nicht bezahlen hab nur geringe frührente
Hallo Guten Tag
habe ein Problem mir wurde von meiner Vermieterin gekündigt , die Kündigung war aber nicht rechtskräftig
und jetzt hat meine Vermieterin Sachen erfunden für eine fristlose Kündigung und ich soll in 14 tagen raus .
meine frage was passiert nach Ablauf der Frist muss sie die Anschuldigungen beweisen ?
sie hat mich beschuldigt unter anderen das ich sie bedroht habe und ihre Mutter die auch im Haus wohnt aufs übelste beschimpf und ihr mit Prügel gedroht hab
was natürlich überhaupt nicht stimmt. Ich find das schon ein starkes stück um mich aus Wohnung raus zu bekommen
Ok dann weiß ich erst mal bescheid Danke scchön
In Mietvertrag ist nichts geregelt so weit ich sehe der war eigentlich damals nur fürs Arbeitsamt ist ein Standarvertrag
das sie das sie die miete genau am ersten will hat meine Vermieterin erst vor 2 Monaten angefangen .
und ich schreib die Quittung auch selber das sie nur unterschreiben muss
wer dann die Kündigung schon gültig wen es ein Zweifamilienhaus ist aber die Kündigunsfrist zu wenig angegeben ist
zum Beispiel nur 3 Monate für über 5 Jahre ? habe die Kündigung am 30.05 2018 erhalten kann sie mir schon zum 01.06. 2018 kündigen ?
gilt da nicht erst ab übernächsten Monat ?
habe ein Beratungsschein beantragt für Anwalt da ich Frührentner bin und nur 880 Euro Rente bekomme
Hallo danke für die Antwort ich wohne sogar länger wie 5 1/2 Jahre in der Wohnung im ersten Jahr allerdings ohne Mietvertrag
ob es als Zweifamilienhaus ist kann ich nicht sagen unten die Kellerwohnung ist der Mieter vor 5 Wochen gestorben
neben mir wohnt die Mutter meiner Vermieterin und die Vermieterin über mir
Ich schreib mal wie meine Vermieterin die Kündigung geschrieben hat
Sehr geehrter Herr …….
hiermit kündige ich das mit ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung
in der …..Straße in der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 01.06 2018
aufgrund unüberwindbare Differenzen
Hallo
Ich wollte wissen ob das ein ausreichender Kündigungsgrund ist :aufgrund unüberwindbare Differenzen
und 3 Monate Kündigungsfrist ich wohne laut Mietvertrag 5 1/2 Jahre in der Wohnung gilt da nicht 6 Monate für den Vermieter ?
ich bezahle die miete bar meine Vermieterin behauptet fest das sie die miete genau am ersten des Monats haben muss , hat man nicht 3 Werktage zeit ?
schon mal Danke für Antwort
Lg
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