Gemeinsamer Mietvertrag und ziemliche Probleme

  • Hallo, Frau N. bezog im Sommer 2016 eine 3 Zimmer Wohnung mit ihren 3 Kindern, nun kam der Lebenspartner Herr B. (nicht Verheiratet) im November 2017 nach 3 Jahren aus der Haft und zog bei Frau N. ein,

    Der VM hatte Herr B. mit in den Mietvertrag genommen, nun kam es Anfang März zu einem extremen Streit zwischen Herr B. und Frau N. wo die Polizei kam und eine Anzeige erstellt wurde, doch aus Blindheit und wegen den 3 Gemeinsamen Kindern hatte Frau N. dem Herrn B. noch eine Chance gegeben.

    Nun kam es soweit das Herr B. am 06.04.2018 früh Morgens Handgreiflich wurde weil er zuvor 3 Tage Non Stop Alkohol zu sich nahm, so kam er für 7 Stunden in Gewahrsam und hat für 10 Tage ein Platzverweis bekommen.

    Da Herr B. aber weiter Droht mit Mord und Schläge, hat Frau N. die Beziehung defintiv beendet alleine auch des Kinders wegen, da die Kinder ziemliche Angst haben vor Herr B., am nächsten Tag habe ich mit dem VM von Frau N. gesprochen ob man Herr B. aus dem MV rausnehmen könnte oder den alten MV wieder für gültig erklärt, aber aus unsicherheit ob das denn so einfach geht, wollte er von einem Anwalt eine Bestätigung haben das er das so darf.

    Vielleicht wisst ihr ja ob der VM den Herrn B. so rausnehmen kann oder nicht, denn Herr B. sollte ab November 2017 auch 100€ Monatlich an NK zahlen was er aber nicht getan hat und sich bis heute eine kleine Summe gebildet hat.

    Andere Idee wäre von mir gewesen, das man die Wohnung Fristlos Kündigt der VM zustimmt und einen neuen MV erstellt für die Wohnung wo nur Frau N. drinnen steht. Andernfalls wenn dies nicht klappt, das Sie aus dem MV rausgeht und im Haus eine Freie Wohnung bezieht und der Herr B. die aktuelle Wohnung behält, bzw. das der Vm vielleicht wegen den Fehlenden NK eine Kündigung gibt.

    Oder habt ihr noch eine schneller Lösung damit Frau N. und die 3 Kinder zur Ruhe kommen, denn da Herr B. ein Alkoholiker ist und spätestens am 16.04.2018 wieder in die Gemeinsame Wohnung geht und dann geht der Streß von vorne los.

    Ich danke fürs Lesen und auf baldige antworten.

  • Deine Ideen klappen so nicht.

    1. Die fristlose Kündigung muss von beiden Parteien erfolgen, wenn beide Hauptmieter sind. Der Vermieter wiederum kann nicht fristlos Kündigen, da er weder bedroht oder beleidigt worden ist. Der Mann muss also zustimmen zur Kündigung (keiner fristlosen) bzw. auf Zustimmung verklagt werden.

    2. Fristlose Kündigung wegen Verzug von NK ist nicht so einfach möglich, wie bei der regulären Miete

    3. Klar kann die Frau in eine Wohnung ziehen, aber so schnell kommt sie einfach nicht aus dem Mietvertrag raus.

    Jedoch besteht die Möglichkeit der Wohnungszuweisung nach § 2 Gewaltschutzgesetz.

    Mit dem Antrag sollte gleich auch eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung eingeholt werden und dann kann man kündigen und den Vertrag neu abschließen bzw. den Vertrag anpassen.

    Eventuell sollte man versuchen sich mit den Mann zu einigen, das er auszieht und eine Kündigung gleich unterschreibt, sonst Anwalt und Klagen und entsprechende Anträge stellen.

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