Hallo liebe Experten,
zum 31.08.2018 verlasse ich meine nun gut 6 Jahre bewohnte Mietwohnung. In den letzten Jahren hat man immer wieder mitbekommen, dass sich hinsichtlich Renovierungsarbeiten bei Auszug einiges getan hat. Ich habe mich ein wenig eingelesen und auch ein paar Videos im YouTube geschaut, allerdings komme ich mit dem Wissen in meinem konkreten Fall zu keinem eindeutigen Ergebnis. Daher setze ich auf Unterstützung von euch.
Zur konkreten Situation bei mir:
- Einzug 04.2012
- Übergeben wurde eine renovierte Wohnung
- Alle Wände waren frisch weiß gestrichen
Laut Youtube sind in einem Mietvertrag lediglich "Empfehlungen" für Renovierungsarbeiten zulässig. Bei mir finde ich z.B.
§9: Schönheitsreparaturen
1.b) Hierfür gelten folgende Fristen: Küchen/Bäder/Duschen 5 Jahre; Wohn- und Schlafräume/...: 8 Jahre ...
Wie würdet ihr meine aktuelle Situation einschätzen?
Grüße und danke
Erik
MOD: Einbettung Video gelöscht, da vom Rechteinhaber unerwünscht.