Hallo liebe Mitmieter ![]()
Im Jahr 2016 sind wir im April in unsere Wohnung eingezogen. Die NK-Abrechnung haben wir am 1.12.2017 erhalten. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich auf den 01.04.2016 bis zum 31.12.2016, liegt also in der vorgegebenen Frist oder?
Nun hat sich vor kurzem herausgestellt, dass sich der Vermieter bei der Abrechnung verrechnet hat. Damit würde für uns eine Nachzahlung von ca. 600€ fällig werden. Ist diese Anforderung zulässig? Darf der Vemieter die Nachzahlung noch verlangen, nachdem er uns die falsche Rechnung zugestellt hat?
Danke für eure Hilfe!