Nebenkostenabrechnung zugunsten Mieter falsch berechnet

  • Hallo liebe Mitmieter :)

    Im Jahr 2016 sind wir im April in unsere Wohnung eingezogen. Die NK-Abrechnung haben wir am 1.12.2017 erhalten. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich auf den 01.04.2016 bis zum 31.12.2016, liegt also in der vorgegebenen Frist oder?

    Nun hat sich vor kurzem herausgestellt, dass sich der Vermieter bei der Abrechnung verrechnet hat. Damit würde für uns eine Nachzahlung von ca. 600€ fällig werden. Ist diese Anforderung zulässig? Darf der Vemieter die Nachzahlung noch verlangen, nachdem er uns die falsche Rechnung zugestellt hat?

    Danke für eure Hilfe!

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Hier heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist. In unserer NK-Abrechnung steht, dass wir 2000€ vorausbezahlt haben, obwohl es nur 1300€ waren. Leider haben wir den Betrag damals nicht nachgerechnet. Handelt es sich also um einen offensichtlichen Rechenfehler?

  • Hier heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist.

    Ok, das hast Du in der Fragestellung nicht erwähnt. Dann sieht der Fall schon wieder anders aus, zumal in dem Link genau das Beispiel gebracht wurde (höhere Vorauszahlungen abgerechnet, als geleistet).

    Unabhängig davon würde ich bei einer Nachzahlung von 600 € die Abrechnung aber mal genau untersuchen.

    Gern kannst Du die Abrechnung in einem neuen Thema (anonymisiert) hochladen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo

    Im Anhang habe ich unsere Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2016 hochgeladen, die wir damals per Mail von unserem Vermieter erhalten haben. In dieser ist dem Vermieter ein Fehler unterlaufen und möchte nun, dass wir den Berag nachzahlen.

    Auf der Seite xxxx heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist. In unserer NK-Abrechnung steht, dass wir 2000€ vorausbezahlt haben, obwohl es nur 1300€ waren. Leider haben wir den Betrag damals nicht nachgerechnet, da sich für uns keine Nachzahlung ergeben hat.

    In dem Beispiel, welches auf der Seite genannt wird, ist der offensichtliche Rechenfehler ja aktuell, da genau darüber geklagt wurde.

    Handelt es sich also in unserem Fall um einen offensichtlichen Rechenfehler?

    Link gelöscht, fehlerhaft!

    Grace

  • Hallo!

    Bitte nicht noch ein neues Thema zum Vorhandenen eröffnet.

    Es kann das Thema weitergeführt werden, weil gleicher Inhalt.

    Themen zusammengefügt! Link war fehlerhaft und Seite ging

    nicht auf.

    Gruß



  • Das mit dem offensichtlichen Fehler ist eine enge Ausnahme. Ich kann nicht beurteilen, ob die bei dir zutrifft oder nicht, aber es gibt eine Punkte die für dich sprechen.

    Das ganze beruht auf einem Fall, wo

    1. Die Korrektur nach einem Monat erfolgt ist, nicht wie hier nach 6 Monaten.

    2. Der Fehler auf den ersten Blick erkennbar war, weil vorher ein Urteil erstritten wurde über die Höhe dieser Vorauszahlung. Das liegt bei dir auch nicht vor.

    3. In deiner Abrechnung wurde auch nicht aufgeschlüsselt wie sich die Vorauszahlung zusammensetzen. Der Fehler müsste auf den ersten Blick erkennbar sein. Aber wenn sich die Zusammensetzung nicht ergibt, noch die Höhe vorher gerichtlich festgestellt worden ist, frage ich mich wie sich das ergibt. Besonders ist jetzt die Abweichung nicht ganz so hoch. Wir sprechen hier von 58€ monatlich Differenz. Gerade bei Erhöhungen, Anpassungen usw. kann man da etwas schnell den Überblick verlieren. Anders wäre es natürlich, bei einem Kommafehler zum Beispiel.

    Es spricht also einiges für dich, aber gerade Regelungen über § 242 BGB sind sehr schwammig und im Ergebnis immer offen. Daher ist eine Auseinandersetzung in diesem Bereich immer mit nicht geringen Risiken verbunden.

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