Hallo
Im Anhang habe ich unsere Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2016 hochgeladen, die wir damals per Mail von unserem Vermieter erhalten haben. In dieser ist dem Vermieter ein Fehler unterlaufen und möchte nun, dass wir den Berag nachzahlen.
Auf der Seite xxxx heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist. In unserer NK-Abrechnung steht, dass wir 2000€ vorausbezahlt haben, obwohl es nur 1300€ waren. Leider haben wir den Betrag damals nicht nachgerechnet, da sich für uns keine Nachzahlung ergeben hat.
In dem Beispiel, welches auf der Seite genannt wird, ist der offensichtliche Rechenfehler ja aktuell, da genau darüber geklagt wurde.
Handelt es sich also in unserem Fall um einen offensichtlichen Rechenfehler?
Link gelöscht, fehlerhaft!
Grace