Beiträge von IIII

    Hallo

    Im Anhang habe ich unsere Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2016 hochgeladen, die wir damals per Mail von unserem Vermieter erhalten haben. In dieser ist dem Vermieter ein Fehler unterlaufen und möchte nun, dass wir den Berag nachzahlen.

    Auf der Seite xxxx heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist. In unserer NK-Abrechnung steht, dass wir 2000€ vorausbezahlt haben, obwohl es nur 1300€ waren. Leider haben wir den Betrag damals nicht nachgerechnet, da sich für uns keine Nachzahlung ergeben hat.

    In dem Beispiel, welches auf der Seite genannt wird, ist der offensichtliche Rechenfehler ja aktuell, da genau darüber geklagt wurde.

    Handelt es sich also in unserem Fall um einen offensichtlichen Rechenfehler?

    Link gelöscht, fehlerhaft!

    Grace

    Danke für die schnelle Antwort.

    Hier heisst es, dass man sich nicht auf den Ablauf der Abrechnungsfrist berufen kann, wenn der Fehler offensichtlich erkennbar ist. In unserer NK-Abrechnung steht, dass wir 2000€ vorausbezahlt haben, obwohl es nur 1300€ waren. Leider haben wir den Betrag damals nicht nachgerechnet. Handelt es sich also um einen offensichtlichen Rechenfehler?

    Hallo liebe Mitmieter :)

    Im Jahr 2016 sind wir im April in unsere Wohnung eingezogen. Die NK-Abrechnung haben wir am 1.12.2017 erhalten. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich auf den 01.04.2016 bis zum 31.12.2016, liegt also in der vorgegebenen Frist oder?

    Nun hat sich vor kurzem herausgestellt, dass sich der Vermieter bei der Abrechnung verrechnet hat. Damit würde für uns eine Nachzahlung von ca. 600€ fällig werden. Ist diese Anforderung zulässig? Darf der Vemieter die Nachzahlung noch verlangen, nachdem er uns die falsche Rechnung zugestellt hat?

    Danke für eure Hilfe!

    Danke für die Antwort. Also der Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe gemeint, wir müssten die Tapete reparieren. Es handelt sich dabei um eine Raufasertapete. Ich denke ich werde mich mal beim Mieterschutzbund schlau machen.

    Dreister Unfug, meiner Meinung. Spätestens nach dieser Forderung würde ich die Kommunikation mit diesen Personen einstellen.

    Genau das habe ich jetzt auch getan. Vielen Dank! :)

    Guten Tag

    Vor Kurzem sind wir umgezogen. In einem Zimmer hatten wir von einem Hängeregal einen Abdruck in der Tapete (Delle), da wir dieses etwas zu fest montiert haben. Unsere Frage ist jetzt: Müssen wir den Schaden ausbessern oder zählt das zu den normalen Abnutzungsspuren?

    Da die Nachmieter schon eingezogen sind, gestaltet es sich schwierig, einen Termin zu finden, um die Tapete auszubessern. Nun besteht die Vormieterin darauf, dass ihr Partner beim Termin ebenfalls anwesend sein soll. In dieser Zeit kann er nicht arbeiten, weshalb sie von uns verlangt, dass wir ihn mit 25 Euro die Stunde vergüten. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

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