Hallo,
also ja die Wohnung ist unbewohnbar. Die Vermieterin sowie die Hausverwaltung wollten uns raus haben.
Wir wohnen im Dach und diese wird Instandgesetzt und dann werden Aussenwände (Wohnzimmer und Schlafzimmer) abgenommen und unsere Loggia erneuert.
Aufgrund des Aufwandsersatzanspruch § 553 BGB, muss die Hausverwaltung für die Umzugskosten aufkommen. Den Auszug (sowie die Lagerung eines Teils unseres Hausrats) in die jetzige Ersatzwohnung hat die Hausverwaltung auch beauftragt und gezahlt.
Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?
Das hängt wohl von der Verschuldensfrage ab. Möglicher weise eine Versicherung?
Das ist möglich, das die Hausverwaltung eine Versicherung hat. Ich frage mich eigentlich ob ich zahlen muss? Oder ob es zu den erstattungspflichtigen Aufwandsersatzanspruch gehört?
Zitat-Korrektur
Grace