Instandhaltung Heizung tauch in Nebenkosten auf

  • Guten Tag zusammen,

    in der diesjährigen Nebenkostenabrechnung kommen plötzlich zu den Heizkosten (Hackschnitzelanlage vom Nachbarn) auch noch die Zusatzkosten wie Wartung, Instandhaltung und Strom dazu. Soweit ich mich jetzt belesen habe, dürfen die Wartungskosten umelegt werden, Instandhaltungskosten aber nicht? (Wobei das vermutlich immer schwer zu trennen sein wird)

    Aber da geht´s mir jetzt ums Prinzip... Meine Vermieterin "lernt" nämlich glaube ich gerade selbst erst von Jahr zu Jahr, was im der Nebenkostenabrechnung geht und was nicht...

    Danke Euch!

  • Wartung und Betriebsstrom ist umlegbar. Instandhaltung nicht.

    Wobei das vermutlich immer schwer zu trennen sein wird)

    Das muß der VM aber machen. Im Zweifel läßt man sich die Originalrechnung vorlegen.

    Gerne schließen VM auch Wartungsverträge ab. Auch da ist nicht alles umlegbar.

  • Okay, danke schon mal! Aber was genau unter "Instandhaltung" zu verstehen ist, habe ich mir irgendwie nicht rauslesen können, bzw. wie man gewisse Vorgänge von einer "Wartung" unterscheidet. Instandsetzung ist mir eher klar, denn darunter verstehe ich dann eine Reperatur, oder?

  • Eine Instandhaltung ist z.B. eine Wartung und ist auf die Nebenkosten umlegbar.

    Eine Instandsetzung ist z.B. eine Reparatur und ist nicht umlegbar auf die Nebenkosten.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ist nun Instandhaltung umlegbar oder nicht? Anitari schreibt auch, dass Instandhaltung nicht umlegbar ist und im Internet habe ich das auch so rausgelesen. Wartung ja, Instandhaltung und -setzung nein.

  • Hallo!

    Man findet alle umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

    Hier auch die Erklärung (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)

    Zu den Betriebskosten gehören nicht:

    ...................................

    2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

    Zu den umlegbaren Betriebskosten gibt es 17 Punkte, unter Anderem

    die Reinigung und Wartung:

    Du findest im weiteren Verlauf unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)

    auch Alles was dein Vermieter umlegen darf.

    Gruß



  • Die Begriffe "Instandsetzung" und "Instandhaltung" gehen teilweise fließend ineinander über.

    Eigentlich ist es aber ganz einfach: Sobald ein einer Anlage irgend ein Teil ausgetauscht wird, ist dies nicht umlagefähig, da es sich in dem Sinne nicht um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt.

    Klassische Wartungsarbeiten, wie Sichtkontrollen oder Reinigungen sind umlagefähig.

    um deine Frage beantworten zu können, müsste man wissen, was an der Anlage konkret gemacht worden ist. DAs kann nur dein Vermieter beantworten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (= Wartung).

    Instandsetzung ist die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (= Reparatur).

    Gemäß §§ 535, 538 BGB sind die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung grds. vom Vermieter zu tragen.

    Allderdings kann er Instandhaltungskosten etwa im Rahmen der Vereinbarung von Betriebskosten oder Kleinreparaturen wirksam auf den M übertragen.

    Bei der Heizungswartung zahlt der M nicht nur Prüfung, Abgasmessung und Reinigung, sondern Austausch von Verschleiteilen wie Dichtungen, Brennerdüsen, Zündung u. dgl.

    G Toschi

  • Danke Euch für die genauen Definitionen. Im Endeffekt muss ich mir also eine Aufstellung über die gemachten Arbeiten an der Heizung geben lassen. Wobei ich auch erlesen, dass das, was da vom Mieter gezahlt werden muss, schon über die Kontrolle etc. rausgehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!