Dreimonatsfrist hinfällig wegen neuem Job?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe nun zum 1.7. eine Wohnung gefunden und die Zusage leider erst am 5.6. dazu erhalten. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist so umkämpft das man immer nur ad hoc Umzüge machen kann...Nun ist meinem Vermieter die Kündigung am 6.6. zugegangen. Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist, müsste also mindestens noch 3 Monate miete zahlen. Nun habe ich ihm am 8.6. nach sorgfältiger Auswahl bereits drei Interessenten vorgeschlagen, alle berufstätig und ruhige, ordentliche Personen. Er weiß um die Dringlichkeit, dass ich zum 1.7. raus möchte. Er bewegt sich aber kein Stück und hat sich bis heute, 13.6., bei nur einem Interessenten (gestern Abend) gemeldet. Gibt mir aber keine Auskunft was das Ergebnis ist, also ob er infrage kommt, ich weiter suchen soll, etc. pp. Nun habe ich zum 1.7. auch einen neuen Job in Frankfurt am Main. Dieser ist von meiner aktuellen Wohnstätte ca 25 km entfernt, ich habe ab dem 22.6. kein Auto mehr (aufgrund des Jobwechsels) und ohne Auto von hier aus nach Frankfurt ist es unglaublich schwierig, da die nächste S-Bahn Station 10-15 Minuten mit dem Auto entfernt ist. Dazu kommt noch das ich Reisetätigkeit habe und immer mit Koffer reise, also meist zum Frankfurter Hauptbahnhof muss, sonst könnte ich mit Rad fahren.

    Nun habe ich gelesen, dass wenn man berufsbedingt umzieht, dass man dann von den 3 Monaten Frist ausgeschlossen ist und man einen Nachmieter (adequat natürlich) stellen darf. Was bedeutet denn genau "berufsbedingt" ich finde dazu keine genauen Informationen. Dazu muss ich sagen, dass ich auch zuvor bereits Eschborn zugeordnet war (direkt neben Frankfurt) ich aber aufgrund des Firmenwagens keine Probleme hatte, dort hinzugelangen. Kann ich dem Vermieter nun Druck machen und ihm sagen, dass ich die 3 Monate nicht einhalten muss wg des Jobwechsels zum 1.7.? Ich freue mich sehr über eure Antworten da ich gerade mit meinem Latein am Ende bin. Ich kann unmöglich 3 Monate lang zwei Mieten zahlen.

    Viele Grüße

    Petronella

  • Nun habe ich gelesen, dass wenn man berufsbedingt umzieht, dass man dann von den 3 Monaten Frist ausgeschlossen ist und man einen Nachmieter (adequat natürlich) stellen darf.

    Das alles wäre mir neu. Leider läst sich diese Story mit dem Nachmieter einfach nicht ausrotten. Grundsätzlich sind Verträge nun mal zu erfüllen, und auch ein berufbedingter Umzug dürfte nichts an der gesetzlichen Künigungsfrist ändern, ist meine Meinung.

  • Nun habe ich gelesen, dass wenn man berufsbedingt umzieht, dass man dann von den 3 Monaten Frist ausgeschlossen ist und man einen Nachmieter (adequat natürlich) stellen darf.

    Es mag sein, dass es hier irgend ein Urteil eines kleinen Amtsgerichtes gibt (mir ist eines für Studenten bekannt), was aber keinerlei Rechtswirkung entfaltet.

    Unabhängig davon beziehen sich diese vorzeitigen Entlassungen aus einem Mietverhältnis auf langfristige Zeitmietverträge, bzw. Kündigungsausschlüsse und nicht auf 3 monatige Kündigungsfristen, zumal sich der Vermieter bei solchen Nachmieterentscheidungen auch ein paar Monate Zeit lassen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ganz abgesehen davon, das 25 km Entfernung zum Arbeitsplatz im Großraum Frankfurt eine durchaus übliche, mindestens aber zumutbare Pendlerdistanz sind: Eine vorfristige Vertragsauflösung durch Nachmieterstellung setzt Einvernehmen der Mietvertragsparteien oder ausdrückliche mietvertragliche Regelung voraus.

    Insofern darf der VM auf Erfüllung des MV bis zur ordentlichen Beendigung durch Kündigung des M nach Ablauf der gesetzl. Kündigungsfrist bestehen und dessen weitere Bemühungen, mit Nachmietervorschlägen doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, ignorieren.

    G Toschi

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