`Hallo! Bevor ich mich in die Nesseln setze, wollte ich hier um Rat fragen. Es geht um einen Mietvertrag den ich zum 15.03.2017 gekündigt hatte und auch pünktlich auzog.
Heute (30.05.2018) kam eine Nachforderung für Betriebskosten und zwar für den Zeitraum 01.06.2016 bis 15.05.2017 (obwohl ich 2 Monate vorher ausgezogen bin). Darf der Vermieter dieses Geld von mir fordern?
Beträgt die Abrechnungsfrist nicht ein Jahr, und ist schon überschritten?
Und wieso eine Abrechnung bis 15.05., wenn ich ja zum 15.03. ausgezogen bin)?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!