Beiträge von Landfee

    Davon abgesehen das man nur zum Monatsende kündigen kann, wann ist dem Vermieter denn die Kündigung zugegangen? Zum 31.3. hätte das ja spätestens am 3. Werktag im Januar sein müssen.

    Kann es evtl. sein das 15.05. nur ein Tippfehler ist? Hast Du mal nachgerechnet?

    Nein das ist kein Tippfehler. Die Kündigung war ursprünglich zum 31.03. aber da ich gerne in meine neue Bleibe wollte und der Vermieter noch ein Paar Reparaturen machen wollte, wurde die Kündigung mit beidseitigem Einverständnis zum 15. geändert. Ich zahlte im März nur für die 2 Wochen Miete in denen der Haustürschlüssel noch in meinem Besitz war.

    Es sieht nicht nur so aus, er hat recht :)

    Das war dein Nutzungs-/Mietzeitraum

    War's, aber nur bis zum 15.03, nicht 15.05., das hat mich auch stutzig gemacht, aber wie ich erfahren habe spielt das keine Rolle. Gut also - ich bin froh daß ich hier gefragt habe. Ich wollte mich nur rückversichern weil mein ex-Vermieter mit allen Wassern gewaschen ist und alle Tricks versucht (wie mir damals die Rückzahlung der Kaution vorzuenthalten, was ihm aber zum Glück nicht gelungen ist). Also vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid! :)

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum? Sollte im Mietvertrag stehen oder auf der letzten Abrechnung.

    Hallo Darkshadow. Der alte Mietvertrag ist leider unauffindbar. Aber auf der Abrechnung die diese Woche kam, steht im Brieftext selbst "Ihre Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.06.2016 bis 15.05.2017". Ich sehe aber auf einer anderen Seite "Abrechnungszeitraum 01.06.2016 bis 31.05.2017".

    `Hallo! Bevor ich mich in die Nesseln setze, wollte ich hier um Rat fragen. Es geht um einen Mietvertrag den ich zum 15.03.2017 gekündigt hatte und auch pünktlich auzog.

    Heute (30.05.2018) kam eine Nachforderung für Betriebskosten und zwar für den Zeitraum 01.06.2016 bis 15.05.2017 (obwohl ich 2 Monate vorher ausgezogen bin). Darf der Vermieter dieses Geld von mir fordern?

    Beträgt die Abrechnungsfrist nicht ein Jahr, und ist schon überschritten?

    Und wieso eine Abrechnung bis 15.05., wenn ich ja zum 15.03. ausgezogen bin)?

    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!

    Hallo Landfee,
    Glückwunsch und Dank für's Feedback. Kannst ja gelegentlich schreiben, ob der VM nun begriffen hat.;)

    Hallo Berny, Danke und gern geschehen. Ja, werde ich machen! Ich stelle mich erst mal auf eine Wartezeit und etwas hin-und-her ein (theoretisch darf er die Kaution ja 6 Monate einbehalten), also wird's nicht von heute auf morgen gehen. Aber ich denke wir bekommen die Kaution zurück und das ist die Hauptsache. :D

    So, wir waren heute beim Anwalt und der Vermieter darf die Kaution nicht behalten. Begründung: wir zogen in eine unrenovierte Wohnung ein (was auch so im Mietvertrag stand), also trifft das BGH Urteil von 2013 gar nicht auf uns zu. Das Übergabeprotokoll ist unterschrieben "ohne Mängel, unrenoviert übergeben laut Vertrag". Und ich konnte belegen daß eine Erstbesichtigung 6 Wochen vor Auszug stattfand, wo nur der Holzboden bemängelt wurde (den wir auch entfernt haben). Also hat unser ex-Vermieter schlechte Karten. Der Anwalt schlägt vor wir sollen dem Vermieter eine Frist setzen, und wenn er diese nicht einhält wird ihm die Kanzlei schreiben mit einer weiteren Frist (und Verzugszinsen berechnen). Also sieht es gut aus, und ich hoffe es kann alles außergerichtlich geregelt werden.

    Ich wollte mich auch bedanken für die Beiträge hier. Ich gebe nicht gerne klein bei, aber manchmal braucht man doch ein Wenig Rückenstärkung und Infos, also bedanke ich mich. :)

    ... und anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten? Danke vorab.

    Werde ich tun! :) Und ich wurde endlich darauf aufmerksam gemacht, den "Zitat"-Button zu nutzen. ;) Ich bin wirklich dankbar für alle Beiträge hier. Sie haben mir nicht nur mit meiner Entscheidung geholfen, sondern mich angeregt mehr Recherche zu machen...und ich denke, wir haben Recht. Aber Recht haben und bekommen ist ja Zweierlei. Ich berichte wie's läuft.

    Kann man das Uebergabeprotokoll mal sehen? Scannn und einstellen.
    Wahrscheinlich duerfte Berny recht haben und der Wunsch des Vermieters ist obskures Wunschdenken.

    Manchmal stehen aber auch ganz fiese Nebensatz im Protokoll.
    Ausserdem um welche Farbe geht es denn und würde die Wohnung inzwischen wieder vermietet, evtl nahtlose. Anschlussvermietung?

    Wir hatten die OG in Orange gestrichen, und ein Zimmer blau. Das Protokoll war nicht ausführlich; es war eine einfache Liste der Räume und eine Spalte für eine Liste der Mängel. Diese Spalte blieb leer und die Liste wurde durchgestrichen, und unten wurde der Vermerk geschrieben "unrenoviert übernommen laut Vertrag" (im Mietvertrag steht daß wir in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind, und sogar dass wir nicht zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sind. Der Vermieter beruft sich auf ein BGH Urteil, demnach bunte Wände in neutralen Farben zu überstreichen sind. Aber nach noch mehr Recherche habe ich gemerkt dass sich dieses Urteil nur auf Wohnungen bezieht, wo die Wände ursprünglich weiss waren, bzw. eine renovierte Wohnung, was bei uns nicht der Fall war. Wir gehen am nächsten Dienstag zum Anwalt! Wir können unsere Seite der Sache gut belegen mit Schriftverkehr, Zeugen, usw. Ich denke der Vermieter hat schlechte Karten, aber wir werden sehen.

    Ja, aber er hatte die Wohnung vier Wochen vor meinem Auszug besichtigt, und die Wände nicht beanstandet. Nur den Holzboden, den ich prompt entfernte. Im Übergabeprotokoll waren die Wände auch nicht als Mangel oder Beschädigung gelistet. Ich frage mich auch, wie ein Richter entscheiden würde, aber ich kann es nicht riskieren einen Prozess zu verlieren. Deshalb bat ich hier um Rat, um besser einschätzen zu können, ob sich der Gang zu einem Anwalt überhaupt lohnt oder nicht. Danke für die Antwort! :)

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