Beiträge von maru56

    Moin Leipziger,

    im Mietvertrag steht nichts über eine Schüssel. Kein Verbot und keine Erlaubnis.

    Ich habe eben mal etwas gegoogelt. Ich muß lt. div. Gerichtsurteilen nicht mal dem Vermieter eine Frist setzen, da ihm bei Wohnungsübergabe bekannt war, das die Küche fehlt. Hab ihn jetzt angeschrieben und mmitgeteilt, das ich die Miete kürzen werde, wenn die Küche nicht bis zum 31.5. eingebaut ist. Laut einem Urteil darf ich sogar die ganze Miete einbehalten, aber ich denke € 60 reichen auch.

    gruß maru56

    Hallo Leipziger,

    ich muss den Vermieter also keine Frist zum Einbau der Küche geben? Es wird ja nur eine einfach Einbauküche - wie in Mietwohnungen halt üblich - und kein edles Teil. Deswegen wundert mich, das Lieferschwierigkeiten bestehen sollen.

    Wenn Du nach einer Kühl-/Gefrierkombination (und genau das steht im Vertrag sowie dem Übergabeprotokoll) googelst wird Dir ein Gerät angezeigt, wo oben der Kühlschrank und unten der Gefrierschrank

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    ist. Die sind nicht unbedingt teurer als ein Kühlschrank. Hab Dir mal ein Bild eingefügt.

    Es gibt einen Kabelanschluß mit 27 Sendern (3 Kinder, 4 Sport). Aber unabhängig davon hat hier fast jeder eine Schüssel und ich bin schon der Meinung, das ein Vermieter reagieren sollte. Und wenn 90% der Mieter eine Schüssel haben, schadet das auch dem Gesamtbild nicht - zumal das nach hinten rausgeht wo sich nur noch Garagen befinden.

    Also : ich kann dem Vermieter heute schreiben (es lief bis jetzt alles von Anfang an immer nur per mail oder whats app) und mitteilen, wenn bis zum 31.05.18 die Küche nicht eingebaut ist, werde ich die Miete um € 60 kürzen. Ist das so richtig??

    gruß maru56

    Hallo,

    ich habe Anfang Februar einen Mietvertrag unterschrieben, in dem u.a. stand, das bei Einzug (01.05.) eine neue Einbauküche inkl. Kühl-Gefrierkombination eingebaut ist.

    Als ich am 02.05. einzog, war die Küche nicht vorhanden. Lt Schwiegersohn (der hat die Übergabe gemacht, da ich erst spät da sein konnte) hat der Vermieter ihm erzählt, die Fa. hätte Lieferschwierigkeiten (3 bzw. jetzt fast 4 Monate lang??).

    Bis heute ist nichts passiert. Keine Mitteilungen o.ä.

    Ich überlege, ob ich dem Vermieter jetzt eine mail schreibe und für Juni die Miete um € 60 kürze, sollte die Küche bis dahin nicht eingebaut sein.

    Frage: darf ich das????

    Dann erzählte mir zwischenzeitlich der nur sporadisch anwesende Hausmeister, das eine Kühl-/Gefrierkombination nur ein Kühlschrank mit 3-Sterne-Fach sei !!?? Ich hab gedacht ich hör nicht richtig. Also am 10.5. den Vermieter angeschrieben und darüber aufgeklart, was bundesweit eine Kühl-/Gefrierkombination ist (bin von RLP nach MVP gezogen). Gleichzeitig um Genehmigung für das Anbringen einer Sat-Schüssel gebeten (die meisten Mieter haben eine). Bis heute wurde nicht auf meine Mail reagiert.

    Ich hocke hier in einer kleinen Wohnung mit haufenweise unausgepackten Kartons, da die Küche nicht da ist (es ist allerdings eine alte vorhanden, aber die Schränke sind nicht nutzbar.

    Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich bezüglich der Mietminderung, der Kühl-/Gefrierkombination und der Sat-Schüssel verhalten soll.

    Im Übergabeprotokoll (vom Vermieter bereits unterschrieben nur von mir nicht) steht übrigens auch Kühl-/Gefrierkombination.

    Viell. hat ja jemand Tips oder Vorschläge für mich

    Vielen Dank

    gruß

    maru56

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