Sat-Schüssel, Einbauküche

  • Hallo,

    ich habe Anfang Februar einen Mietvertrag unterschrieben, in dem u.a. stand, das bei Einzug (01.05.) eine neue Einbauküche inkl. Kühl-Gefrierkombination eingebaut ist.

    Als ich am 02.05. einzog, war die Küche nicht vorhanden. Lt Schwiegersohn (der hat die Übergabe gemacht, da ich erst spät da sein konnte) hat der Vermieter ihm erzählt, die Fa. hätte Lieferschwierigkeiten (3 bzw. jetzt fast 4 Monate lang??).

    Bis heute ist nichts passiert. Keine Mitteilungen o.ä.

    Ich überlege, ob ich dem Vermieter jetzt eine mail schreibe und für Juni die Miete um € 60 kürze, sollte die Küche bis dahin nicht eingebaut sein.

    Frage: darf ich das????

    Dann erzählte mir zwischenzeitlich der nur sporadisch anwesende Hausmeister, das eine Kühl-/Gefrierkombination nur ein Kühlschrank mit 3-Sterne-Fach sei !!?? Ich hab gedacht ich hör nicht richtig. Also am 10.5. den Vermieter angeschrieben und darüber aufgeklart, was bundesweit eine Kühl-/Gefrierkombination ist (bin von RLP nach MVP gezogen). Gleichzeitig um Genehmigung für das Anbringen einer Sat-Schüssel gebeten (die meisten Mieter haben eine). Bis heute wurde nicht auf meine Mail reagiert.

    Ich hocke hier in einer kleinen Wohnung mit haufenweise unausgepackten Kartons, da die Küche nicht da ist (es ist allerdings eine alte vorhanden, aber die Schränke sind nicht nutzbar.

    Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich bezüglich der Mietminderung, der Kühl-/Gefrierkombination und der Sat-Schüssel verhalten soll.

    Im Übergabeprotokoll (vom Vermieter bereits unterschrieben nur von mir nicht) steht übrigens auch Kühl-/Gefrierkombination.

    Viell. hat ja jemand Tips oder Vorschläge für mich

    Vielen Dank

    gruß

    maru56

  • Hallo,

    eine Mietminderung aufgrund der fehlenden Küche wäre denkbar. Hier sicher auch rückwirkend zum Mietbeginn bis zum tatsächlichen Einbau der Küche. Dies musst Du dem Vermieter aber schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) mitteilen.

    . Also am 10.5. den Vermieter angeschrieben und darüber aufgeklart, was bundesweit eine Kühl-/Gefrierkombination ist

    Mir wäre es neu, wenn es hierfür eine konkrete Definition geben sollte, sprich: Das Volumen des Gefrierfachs.

    Gleichzeitig um Genehmigung für das Anbringen einer Sat-Schüssel gebeten

    Was sagt denn der Mietvertrag diesbezüglich? Viele Formularmietverträge verbieten eine solche Montage.

    Unabhängig davon: Ist denn in der Wohnung ein Anschluss für Kabelfernsehen? Wenn ja, kann der Vermieter die Installation einer Sat-Schüssel verweigern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    ich muss den Vermieter also keine Frist zum Einbau der Küche geben? Es wird ja nur eine einfach Einbauküche - wie in Mietwohnungen halt üblich - und kein edles Teil. Deswegen wundert mich, das Lieferschwierigkeiten bestehen sollen.

    Wenn Du nach einer Kühl-/Gefrierkombination (und genau das steht im Vertrag sowie dem Übergabeprotokoll) googelst wird Dir ein Gerät angezeigt, wo oben der Kühlschrank und unten der Gefrierschrank

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    ist. Die sind nicht unbedingt teurer als ein Kühlschrank. Hab Dir mal ein Bild eingefügt.

    Es gibt einen Kabelanschluß mit 27 Sendern (3 Kinder, 4 Sport). Aber unabhängig davon hat hier fast jeder eine Schüssel und ich bin schon der Meinung, das ein Vermieter reagieren sollte. Und wenn 90% der Mieter eine Schüssel haben, schadet das auch dem Gesamtbild nicht - zumal das nach hinten rausgeht wo sich nur noch Garagen befinden.

    Also : ich kann dem Vermieter heute schreiben (es lief bis jetzt alles von Anfang an immer nur per mail oder whats app) und mitteilen, wenn bis zum 31.05.18 die Küche nicht eingebaut ist, werde ich die Miete um € 60 kürzen. Ist das so richtig??

    gruß maru56

    Einmal editiert, zuletzt von maru56 (24. Mai 2018 um 18:11)

  • Hab was vergessen:

    das hat nichts mit dem Volumen zu Tun wie Du geschrieben hast sondern mit den Minusgraden. Ein Fach im Kühlschrank ist nur ein 3* Fach - etwas ganz anderes.

  • Hier sicher auch rückwirkend zum Mietbeginn bis zum tatsächlichen Einbau der Küche. Dies musst Du dem Vermieter aber schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) mitteilen.

    Stimmt so nicht. Der Mangel muss angezeigt werden, die Mietminderung aber nicht erklärt werden. Da der Vermieter aber von der fehlenden Küche weiß, entfällt die Mängelanzeige. Natürlich sollte man trotzdem einmal auf die Minderung hinweisen, aber notwendig ist das nicht. Hier reicht eine normale Nachricht.

    Also : ich kann dem Vermieter heute schreiben (es lief bis jetzt alles von Anfang an immer nur per mail oder whats app) und mitteilen, wenn bis zum 31.05.18 die Küche nicht eingebaut ist, werde ich die Miete um € 60 kürzen. Ist das so richtig??

    Leider dürfen wir nichts formulieren, da dies eine Rechtsberatung wäre.

    Aber du kannst die Miete ab den ersten Tag kürzen, wo ein Mangel besteht, das ist unabhängig von irgendwelchen Fristen. Aber keine Sorge, das verstehen auch viele Vermieter nicht.

    Bei der Fristsetzung geht es um den Verzugschaden und einer eventuellen Ersatzvornahme.

    Wenn Du nach einer Kühl-/Gefrierkombination (und genau das steht im Vertrag sowie dem Übergabeprotokoll) googelst

    Nichts für Ungut, aber das ist kein starkes Argument. Auch ein kleinen Kühlschrank mit Gefrierfach kann man sicherlich so benennen. Also das durchzusetzen sehe ich mit einem hohen Risiko.

  • Natürlich sollte man trotzdem einmal auf die Minderung hinweisen, aber notwendig ist das nicht. Hier reicht eine normale Nachricht.

    Großes Fragezeichen...Etwas anderes habe ich doch gar nicht geschrieben?

    Deswegen wundert mich, das Lieferschwierigkeiten bestehen sollen.

    Ich hatte damals bei meiner 08/15-Küchenzeile 12 Wochen Wartezeit. Das kann man nicht daran festmachen, ob es eine edle Küche ist.

    Wenn Du nach einer Kühl-/Gefrierkombination (und genau das steht im Vertrag sowie dem Übergabeprotokoll) googelst wird Dir ein Gerät angezeigt, wo oben der Kühlschrank und unten der Gefrierschrank ist. Die sind nicht unbedingt teurer als ein Kühlschrank

    Wenn ich hier bei den gängigen Onlinehändlern schaue, bekomme ich hier auch die Kühlschränke mit Gefrierfach angezeigt. Das Problem ist, dass Du bei den Internetsuchen natürlich als erstes die beliebtesten Produkte angezeigt bekommst. Diese Geschichten mit Gefrierfach kommen dann ganz am Ende der Suche.

    Unabhängig davon ist auch ein 3* Fach ein Gefrierfach. Das einfrieren dauert da nur etwas länger.

    Aber unabhängig davon hat hier fast jeder eine Schüssel und ich bin schon der Meinung, das ein Vermieter reagieren sollte. Und wenn 90% der Mieter eine Schüssel haben, schadet das auch dem Gesamtbild nicht - zumal das nach hinten rausgeht wo sich nur noch Garagen befinden.

    Hast Du denn nun mal im Mietvertrag nachgeschaut? Nur weil die Nachbarn eine Schüssel haben, bedeutet das nicht, dass Du auch einen Anspruch hast.

    Oder anders: Aus dem Recht eines anderen, kannst Du kein Recht für dich ableiten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Moin Leipziger,

    im Mietvertrag steht nichts über eine Schüssel. Kein Verbot und keine Erlaubnis.

    Ich habe eben mal etwas gegoogelt. Ich muß lt. div. Gerichtsurteilen nicht mal dem Vermieter eine Frist setzen, da ihm bei Wohnungsübergabe bekannt war, das die Küche fehlt. Hab ihn jetzt angeschrieben und mmitgeteilt, das ich die Miete kürzen werde, wenn die Küche nicht bis zum 31.5. eingebaut ist. Laut einem Urteil darf ich sogar die ganze Miete einbehalten, aber ich denke € 60 reichen auch.

    gruß maru56

    Einmal editiert, zuletzt von maru56 (25. Mai 2018 um 09:07)

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