Beiträge von ElseKling

    Liebe Teilnehmer des Forums,

    ich wende mich heute mit einer Situation an das Forum, die Fragen aufwirft.

    Im ( Mehrfamilien- )Haus befindet sich eine Kellerwohnung, die seit einigen Jahren leer steht und aus versch. Gründen auch nicht mehr explizit als Wohnraum geeignet ist.

    Diese wird nun durch einen Mieter des gleichen Hauses als eine Art Hobbyraum benutzt; Miete und Umlagen bezahlt.

    Nun tauchte aber die Frage auf, wie denn mit den Müllgebühren zu verfahren ist?

    Es gilt ein personenbezogener Anteil, die Tonnen sind auf das Mindestmaß reduziert, da auch Biomüll entsorgt werden kann und die Kosten erhebt die Stadt.

    Dies bedeutet, dass hier nicht verkleinert werden muss, da bereits alles auf die tatsächlichen Mieter passend berechnet wurde und sehr gut hinkommt.

    Bisher wurde die Kellerwohnung als Leerstand vom Vermieter bezahlt; die verbrauchsbezogenen Kosten nach Personenanzahl mit einer imaginären Person berechnet; auch die Müllgebühren.

    Nun wäre für alle hier logisch, dass Wasser, Abwasser usw. natürlich weiter mit einer Person berechnet werde, da die Toilette ja benutzt wird etc.

    Dies steht auch nicht zur Debatte...sondern die Frage, ob weiterhin der Anteil für den Müll berechnet werden soll, da die Person ja keinen Extramüll produziert und ihren Anteil ja bereits für die eigentliche Mietwohnung berechnet bekommt. ( Das Hobby verursacht keinen ( zusätzlichen ) Müll, es ist nur räumlich eben in den Keller verlagert.)

    Ist hier so ein Fall schon einmal aufgetaucht? Und falls ja, wie wurde verfahren bzw. was ist da das korrekte Procedere?

    Für alle Antworten bedanke ich mich bereits herzlich

    und wünsche noch schöne Pfingstfeiertage!

    Viele Grüße

    ElseKling

    Nochmal ein Danke für die nähere Erläuterung!

    Der Aufwand/Arbeitsbedarf ist ja auf jeden Fall auch "regelmäßig wiederkehrend". Da gibts nichts dran zu rütteln...der ist nicht neu dazu gekommen, der war immer da, wird immer bleiben.

    Und ein neuer Hausmeisterdienst macht ja auch Sinn! Denn hier möchte es sicher keiner machen und dass es noch einmal geschenkt würde, ist ziemlich unwahrscheinlich.

    Naja, und vergammeln lassen kann man es ja auch nicht. Der neue Besitzer wird sicher jemanden organisieren.

    Einen schönen Frühlingsabend wünscht

    ElseKling

    Herzlichen Dank für die rasche Antwort, Leipziger82!:)

    Ja, so habe ich das auch eingeschätzt und sehe das auch so, dass es einfach ein schöner Zug war, dass es einige Jahre übernommen wurde.

    Nun sind es ja aber andere Personen und da darf man das nicht erneut voraussetzen. Vor allem, weil es ja eigentlich im Mietvertrag steht.

    Das Wort Gewohnheitsrecht hat hier noch niemand in die Gedankengänge eingebracht; eher ging es darum, ob so ein Hin und wieder Zurück rechtlich geht...der ein oder andere hier hegte daran Zweifel.

    Nochmals ein Dankeschön für die Bestätigung...

    ...und viele Grüße

    ElseKling

    Einen schönen guten Tag an alle,

    ich habe mich heute angemeldet, da ich eine Frage zu umlagefähigen Nebenkosten habe.

    Und zwar geht es um Folgendes:

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Die Vermieter sind beide verstorben, so dass das Haus nun verkauft wurde.

    Im Speziellen geht es um die Kosten der Pflege des Gartens und das Kehren des Bürgersteiges.

    In den Mietverträgen sind Hausmeister-/Gartenpflegekosten als umlagefähig benannt und es gab vor Jahren auch einen Hausmeisterdienst, der diese Tätigkeiten übernommen hatte, dafür bezahlt wurde und dieses umgelegt wurde.

    Nach dem Tode des Vermieters erbte seine Frau und diese übernahm die Kosten für die Gartenpflege und das Kehren, ohne sie auf die Mieter umzulegen, da sie ihren eigenen Gärtner schickte.

    Die Käufer der Immobilie in der ich wohne, möchten nun gerne wieder einen Hausmeisterdienst beauftragen, der dann für das Mähen und Pflegen im Garten und das wöchentliche Fegen des Bürgersteigs zuständig wäre.

    Meine Frage ist nun, ob das so in Ordnung ist?

    Im Grunde gehe ich davon aus, denn es steht ja so im Mietvertrag und kann wohl auch wieder auf die Mieter umgelegt werden. Ich wollte aber doch einmal nachfragen.

    Für alle Antworten bereits herzlichen Dank im Voraus

    und viele Grüße

    ElseKling

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