Einen schönen guten Tag an alle,
ich habe mich heute angemeldet, da ich eine Frage zu umlagefähigen Nebenkosten habe.
Und zwar geht es um Folgendes:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Die Vermieter sind beide verstorben, so dass das Haus nun verkauft wurde.
Im Speziellen geht es um die Kosten der Pflege des Gartens und das Kehren des Bürgersteiges.
In den Mietverträgen sind Hausmeister-/Gartenpflegekosten als umlagefähig benannt und es gab vor Jahren auch einen Hausmeisterdienst, der diese Tätigkeiten übernommen hatte, dafür bezahlt wurde und dieses umgelegt wurde.
Nach dem Tode des Vermieters erbte seine Frau und diese übernahm die Kosten für die Gartenpflege und das Kehren, ohne sie auf die Mieter umzulegen, da sie ihren eigenen Gärtner schickte.
Die Käufer der Immobilie in der ich wohne, möchten nun gerne wieder einen Hausmeisterdienst beauftragen, der dann für das Mähen und Pflegen im Garten und das wöchentliche Fegen des Bürgersteigs zuständig wäre.
Meine Frage ist nun, ob das so in Ordnung ist?
Im Grunde gehe ich davon aus, denn es steht ja so im Mietvertrag und kann wohl auch wieder auf die Mieter umgelegt werden. Ich wollte aber doch einmal nachfragen.
Für alle Antworten bereits herzlichen Dank im Voraus
und viele Grüße
ElseKling